Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen / Feuerwehr-Tätigkeit ist Aspekt der Strafzumessung / Hinterlistiger Überfall auf Einsatzkräfte wird schärfer geahndet

6. September 2024 ©
6. September 2024 ©
Deutscher Feuerwehrverband eV(DFV): Berlin (ots) - "Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23", ordnet Karl-Heinz Banse ...

Das könnte Sie auch interessieren ...

expand_less