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Schweizer Bundesrat stellt Weichen für weiteren Photovoltaik-Ausbau
Nach Angaben von Swissolar werden künftig virtuelle Zusammenschlüsse für den solaren Eigenverbrau... mehr ... 20. November 2024
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NEUMARKT. Interkommunale Zusammenschlüsse bringen den Kommunen im Landkreis Vorteile: die NM-ARGE 1... mehr ... 28. August 2024
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen, Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere:
von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Tätigkeiten einschließlich treuhänderischer Verwaltung, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen, Prüfung von EDV-Systemen und damit zusammenhängende Beratung und Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Beratung von Unternehmen, unter anderem bei Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenserwerb; Übernahme des Managements für andere Unternehmen auf Zeit oder für bestimmte Projekte; Durchführung von Seminaren und Schulungen, Verlag von Seminar- und Schulungsbroschüren sowie Informationsblättern für Unternehmen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betätigung auf sämtlichen Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich gemäß Paragr.2 in Verbindung mit Paragr.43a Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassen ist, insbesondere - die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, - die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, - die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - treuhänderische Tätigkeit einschließlich treuhänderischer Verwaltung . die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, - die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, - die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, - die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie - die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
a) Beratung bei der Unternehmensnachfolge, bei Unternehmenszusammenschlüssen und bei dem Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaften sowie
b) Vermittlung von Unternehmen, Unternehmenszusammenschlüssen und Eigenkapitalbeteiligungen, sowie Vermittlung von Finanzierungen hierfür.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Information, Beratung und Unterstützung land- und ernährungswirtschaftlicher Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur marktorientierten Produktionsgestaltung, Produktdifferenzierung und zum Absatz sowie die Unterstützung beim Aufbau von Marketingsystemen und Marketingverbundenen. Im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugung soll dies insbesondere durch Unterstützung von horizontalen Erzeugerzusammenschlüssen oder vertikalen Kooperationen zwischen Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen der Vermarktungs- /Verarbeitungsstufe geschehen. Zur Erfüllung der Aufgaben kann die Gesellschaft Unternsuchungen und Planungen durchführen sowie die Trägerschaft oder Betreuung von Vorhaben zur Verbesserung der Produktvermarktung und des Auftretens am Markt übernehmen. Insbesondere kann sie Werbemaßnahmen für oder im Auftrage land- und ernährungswirtschaftlicher Unternehmen, Verbunde und Institutionen planen, entwickeln und durchführen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen sowie die in §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Beteiligung an anderen Gesellschaften; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
GKMP Pencereci ist eine hochspezialisierte Kanzlei für die öffentliche Hand und deren Unternehmen sowie private Vorhabenträger mit Standorten in Bremen, Berlin, Potsdam, Schwerin und Cottbus. , GKMP Pencereci ist eine öffentlich-rechtlich ausgerichtete Kanzlei, in der ausschließlich Fachanwälte tätig sind. Spezielle Kompetenzen haben wir in den Bereichen Kommunal- und Kommunalabgabenrecht, Wasser- und Wasserverbandsrecht, Vergaberecht und Baurecht entwickelt. Unsere Mandanten - überwiegend Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie deren Einrichtungen und Unternehmen - kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die Steuereberatungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand, ferner sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten für die o.a. Auftraggeber gem. §§ 1,33,57 Abs.3 des Steuerberatungsgesetzes - StBerG -, insbesondere:
a) die Durchführung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institionen
b) die Beratung und Vertretung in Steuersachen und Hilfestellung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten
c) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten
d) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unterehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsfirmen sowie Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
e) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
f) die Tätigkeit als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten. Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft und für sonstige Dritte sowie sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie die Erstellung von Gutachten in sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024