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US-Zusage für Ukraine: Umfeld von Donald Trump kritisiert Entscheidung von Joe Biden
Laut dem ukrainischen Außenminister könnte die US-Erlaubnis zum Einsatz von weitreichenden Waffen ... mehr ... 18. November 2024
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Laut dem ukrainischen Außenminister könnte die US-Erlaubnis zum Einsatz von weitreichenden Waffen ... mehr ... 18. November 2024
Seine Zuversicht traf auf Skepsis, die genährt wurde, als sich das Land Thüringen mit seiner Zusag... mehr ... 18. November 2024
Immer wieder hat die Ukraine Washington darum gebeten, den Einsatz weitreichender Waffen auch gegen ... mehr ... 17. November 2024
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft: Köln (ots) - - Langfristiges Darlehen in... mehr ... 12. November 2024
**In Kürze:** Die US-Wahl und ihre Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen haben er... mehr ... 11. November 2024
**Waldheim-Knobelsdorf: Radweg-Reparatur verzögert sich weiter** Kurz gesagt: Der Radweg zwischen ... mehr ... 9. November 2024
**Für Eilige:** Die Gefahrenzone auf Knobelsdorfer Radwegen bleibt bestehen. Schadstellen an den L... mehr ... 9. November 2024
Erfolgreicher Abschluss langer Verhandlungen: "Wir haben die Zusage des Landes Hessen, uns weitere 2... mehr ... 7. November 2024
Bender Finanz Consult, Versicherungsmakler und Finanzberater in Frankfurt am main, versicherung, altersvorsorge... Versicherungsgeschäft und Geldanlage sind Vertrauensangelegenheiten.., -Wir stellen Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse in den Vordergrund.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb folgender Bankgeschäfte:
- Einlagengeschäft;
- Kreditgeschäft (u.a. Verbraucherkredite, Grundpfanddarlehen, Factoring(mit und ohne Delkredererisiko), Handelsfinanzierung (u.a. auch Fortfaitierung);
- Finanzierungsleasing;
- Geldüberweisungsdienstleistungen;
- Ausstellung und Verwaltung von Zahlungsmitteln (z.B. bankbestätigte Schecks);
- Ausstellung von Garantien und Kreditzusagen (u.a. auch Dokumentenakkreditive);
- Eigen- und Fremdhandel im Bereich Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate etc.), Devisengeschäft, Termingeschäfte (Futures und Optionen), Wechselkurs- und Zinsinstrumente, übertragbare Wertpapiere;
- Beteiligung an Wertpapieremissionen und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen;
- Beratung von Unternehmen hinsichtlich Kapitalstruktur, Wirtschaftsstrategie und damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen im Hinblick auf Fusionen und Unternehmensakquisitionen;
- Portfolio Management und Beratung;
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Meisterbetrieb Schmidhammer in Fridolfing ist Ihr Ansprechpartner für Fußböden und Bodenbeläge wie Parkett, Dielen, Laminat, Teppich, Linoleum, PVC und vieles mehr., * Gründliche Beratung und Aufmaß bei Ihnen
* Einen Termin zur Ortsbesichtigung
* Nach Klärung aller Einzelheiten ein schriftliches Angebot
* Eine feste Terminzusage, pünktliche und ordnungsgemäße Durchführung
* Handwerklich einwandfreie Ausführung
* Vollständige Entsorgung nach Fertigstellung
* Gewährleistung auf unsere Ausführungen
* Betrieb ist Mitglied der Handwerkskammer München
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024