Freitalerin kämpft ums Überleben: Eine Gaststätte am Rande der Pleite
**In Kürze:** Die Gastronomie in Deutschland kämpft ums Überleben - und auch Natalja Potschujew,... mehr ... 7. November 2024
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**In Kürze:** Die Gastronomie in Deutschland kämpft ums Überleben - und auch Natalja Potschujew,... mehr ... 7. November 2024
Die Repräsentanz von Fluggesellschaften, einschließlich Regulierung des Zahlungsverkehrs, insbesondere betreffend Sicherheits-, Lande- und Abfertigungsgebühren, Abfertigung von Flugzeugen; Vermittlung von Flügen; Vermittlung von Reiseangeboten; Passagierbetreuung im Namen von Reiseveranstaltern; Vermittlung von Handling; Landegebührenverwaltung; Sicherheitsgebührenverwaltung; Cateringvermittlung; Fahrdienste wie Crewfahrten, Kofferfahrten; Hotelvermittlung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Entwicklung, Pflege, Wartung, Anpassung, Betrieb,
Verkauf und sonstige Vermarktung von Softwaresystemen, die der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kontoführung dienen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Durchführung von banküblichen und ergänzenden
Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch
Annahme von Spareinlagen;
b) die Annahme von sonstigen Einlagen;
c) die Gewährung von Krediten aller Art;
d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und
sonstigen Gewährleistungen sowie die Durch-
führung von Treuhandgeschäften;
e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs;
f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts ein-
schließlich des An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten (wird nicht mehr getätigt);
g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung
und Vermögensverwaltung;
h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die
Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
und anderen Vermögenswerten;
i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bauspar-
verträgen, Versicherungen und Reisen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024