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7 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Wirtschaftsraum"
(na), Die KiTa verfügt über ca. 160 m² bestehend aus:
-2 Schlafräumen
-Eingangshalle mit Garderobe
-2 Spielräume (mit Essbereich)
-Großes Bad
-Küche (Mitbenutzung)
-Hauswirtschaftsraum
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zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022
WEISSER LEGAL ist eine Wirtschaftskanzlei für den nationalen und grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Schwerpunkt auf dem deutschen und französischen Wirtschaftsraum., WEISSER LEGAL ist eine Wirtschaftskanzlei für den nationalen und grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Schwerpunkt auf dem deutschen und französischen Wirtschaftsraum.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), das Plazierungsgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG) und die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstituts (§ 1 Abs. 3d Satz 2 KWG) mit Sitz im Inland oder eines nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens, Interimsmanagement, betriebwirtschaftliche Beratung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Abschluss- oder Anlagevermittlung wird ausschließlich für Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum ausgeübt. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Informations- und EDV-Dienstleistungen für den Vertrieb, für die Abwicklung und für das Management von Investmentfonds. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch folgende Tätigkeiten ausüben:
Die Anlage- und/oder Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Nr. 1 und 2 KWG;
Die Anlage und/oder Abschlussvermittlung von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfons) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen; für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, das heißt für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen.
Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Tätigkeiten ausüben, die den vorgenannten Zwecken unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gegenstand des Unternehmens sind die Förderung und Entwicklung der Wirtschaftsregion Aachen in allen relevanten Entwicklungsfeldern, die geeignet sind, den Wirtschaftsraum wettbewerbsfähig fortzuentwickeln. Für die gesamte Region Aachen hat die Gesellschaft die Aufgabe, mit den hierfür geigneten Partners aus den Bereichen Wissenschaft (Hochschulen/Qualifikationseinrichtungen), Wirtschaft, Politik und Verbänden, auch grenzüberschreitend, die gemeinsam definierten Zielprojekte zu erarbeien und umzusetzen. Hierzu gehören die Errichtung und der Betrieb von Technologiezentren, das Angebot von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben auf dem Gebiet der technologie-orientierten Wirtschaftsförderung, die Vermittlung und Verwertung von Urheberrechten und Know-how, die Standortwerbung für die Region im In- und Ausland und die Vermittlung und Moderation von strukturpolitischen Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalens, des Bundes und der EU.
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zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2022
Unterstützung der Existenzgründung und Förderung von jungen innovativen Unternehmen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie durch die Betriebsführung des IT-Gründerzentrums und die Betreuung der Mieter darin, sowie der Technologietransfer in bestehende Unternehmen und Förderung des Wirtschaftsraums Augsburg durch die Betriebsführung des IT-Gründerzentrums
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zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022
Beratung und Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien sowie Vermittlung
von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die
Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an
geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der
Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilgemeinschaft
und Investmentfonds.Soweit die Gesellschaft
Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt,
erbringt sie ausschließlich Anlage- und
Abschlußvermittlung im Sinne § 1 Abs. 1 a Satz 2
Nrn. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilsscheinen
an Kapitalanlagegesellschafen (inländische
Investmentfonds) oder ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
für die in § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten
Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-bzw.
Finanzdienstleistungsinstitute und/oder
Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische
Investmentgesellschaften und/oder
Zweigniederlassungen ausländische Kreditinstitute
bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem
Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1
oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei Erbringung
dieser Finanzdienstleistung ist die Gesellschaft
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Ausgeschlossen ist auch insoweit
Vornahme von Geschäften, die nach dem
Kreditwesengesetz und dem Gesetz über
Kapialanlagegesellschaften genehmigungspflichtig
sind.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Komplementärin der AFS Allgemeine Finanzservice GmbH
& Co. Vermittlungs KG, 81543 München.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Das Unternehmen betreibt Finanzdienstleistungen i.S. des § 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG und zwar ausschließlich die Anlage und/oder Abschlussvermittlung i. S. des § 1 Abs. 1 a Satz 2 N. 1 und 2 KWG, von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizensierte Kredit- bzw. Investmentgesellschaften und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach dem § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Zudem bietet das Unternehmen anderen Unternehmen die Zusammenarbeit bei der Anlage und/oder Abschlussvermittlung von Anteilsscheinen von Kapitalanlegegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen an. Zudem betreibt die Gesellschaft die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen aller Art, Bausparverträgen und Beteiligungen sowie sämtliche dazugehörigen Dienstleistungen.
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zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2022
(na), 1. der Ankauf und Verkauf von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, auch im eigenen Namen
und für fremde Rechnung,
2. die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und
der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Ver-
trägen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen,
3. die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des
§ 1 Absatz 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, beschränkt
auf Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften
(inländischen Investmentfonds) und ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-
Gesetz vertrieben werden dürfen, und zwar aus-
schließlich für die in § 2 Absatz 6 Satz 1 N. 8 KWG
genannten Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-
bzw. Finanzdiensleitsungsinstitute oder Kapitalan-
lagegesellschaften bzw. ausländische Investment-
gesellschaften oder Zweigniederlassungen aus-
ländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandels-
unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum,
die nach § 53 b Absatz 1 oder Absatz 7 KWG tätig
sein dürfen, wobei sich die Gesellschaft bei der
Erbringung dieser Finanzdienstleistungen nicht
Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder
Anteilen von Kunden verschaffen darf,
4. die Anlage und Abschlussvermittlung von
Bausparverträgen, Krediten, Vrsicherungen und von
gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen mit Ausnahme
von Aktien (GmbH- KG- und GbR-Anteile),
5. die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvor-
haben
a) als Bauherr im igenen Namen für eigene Rechnung
oder fremde Rechnung unter Verwendung von
Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern
oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von
Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde
Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Darlehen. Ferner bezieht sich die Tätigkeit der Gesellschaft ausschließlich auf die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a, Satz 2, Nr. 1 KWG und die Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a, Satz 2, Nr. 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6, Satz 1, Nr. 8 genannten Unternehmen, d. h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1, Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
Registrierungsnummer: D-YY9P-UV1B4-42
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022