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Wittenberge und Perleberg arbeiten gemeinsam am TGZ Prignitz
Abseits des Sportplatzes ist die Zusammenarbeit zwischen den Prignitzer Städten Wittenberge und Per... mehr ... 28. November 2024
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Evangelikale Christen sind Trumps treueste Wählergruppe. Unter den Nominierten für seine Regierung... mehr ... 28. November 2024
Einen Einblick in die aktuelle Arbeit und die geplanten Projekte der Volkshochschule und der Musiksc... mehr ... 27. November 2024
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Warnung: Falsche Verbraucherschützer kontaktieren Be... mehr ... 27. November 2024
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Vertreter der NATO und der Ukraine haben sich außerplanmäßig über die neue russische Mittelstrec... mehr ... 26. November 2024
Vertreter der 32 Nato-Staaten und der Ukraine haben sich in einer außerplanmäßigen Sitzung des Na... mehr ... 26. November 2024
Vertreter für Gas-, Öl- und Elektroheizungen zum
Selbsteinbau.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Fachanwaltskanzlei Arbeitsrecht in Leipzig ist Ihr kompetenter Vertreter, wenn es um Arbeitsrecht und Sozialrecht geht. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der hallenser Rechtsanwalt Jens Reißig verfügt über eine langjährige Berufserfahrung als vertrauensvoller Vertreter in der Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren und außergerichtlichen Auseinandersetzungen., Rechtsanwaltskanzlei mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Finanzdienstleistungen, nämlich Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschlleßllch über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentllchkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1c KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 9 KWG), Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG (Finanzierungsleasing, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 10 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 11 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft, § 32 Abs 1a KWG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Nachfolgeregelungen nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Grundstücksmakler, § 34c Abs 1 Nr. 1 GewO). Abschluss von Darlehensverträgen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Hypothekenmakler, § 34c Abs 1 Nr. 2 GewO). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte und Steuerberater. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bochum, Total, Hennes Bender,, 1) Der Verein fördert die öffentliche
Gesundheitspflege, indem er selbst Information zur
Aufklärung und Prävention, sowie psychosoziale Hilfe
im Zusammenhang mit AIDS anbietet.
2) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
3) Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im
Sinne der Abgabendordnung Abschnitt
"Steuerbegünstigte Zwecke", hierzu soll er
a) Maßnahmen zur Infektionsvorbeugung durchführen
und fördern;
b) Öffentliche Informationsveranstaltungen für
Betroffene und Ineteressierte durchführen und andere
Maßnahmen im Sinne der Prävention durchführen;
c) Weiterverbildungsanstaltungen für Angehörige von
Berufen, die der Gesundheistspflege dienen
durchführen;
d) Beratung von Personen, die befürchten, an AIDS
erkrankt zu, und solchen, die an AIDS erkranken
könnten, durch selbst zu betreibende
Beratungsstellen oder durch Schulung an
gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen oder
staatlichen Einrichtungen, die geeignete
Beratungsstellen unterhalten (z.B. Gesundheitsamt),
gewähren;
e) Selbsthilfeprojekte von Vertretern der
Betroffenengruppe zu unterstützen.
f) AIDS-Gefährdeten und ihren Bezugspersonen
Information über Untersuchungs- und
Behandlungsmöglichkeiten geben;
g) Erkrankten, ihren Lebenspartnern und Angehörigen
ein menschenwürdiges dasein während der Krankheit
ermöglichen.
h) auf die Öffentlichkeit und auf politische Gremien
im Sinne des Vereinszweckes einwirken durch
-Verbreitung von Druckschriften
-Versammlungen
-Veranstaltungen
-Kundgebungen anderer Art
-Medienarbeit
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen sowie alle damit verbundenen Nebenleistungen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, die demselben Zweck dienen oder einen verwandten oderergänzenden Geschäftszweig führen, beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder kann als Vertreter solcher Unternehmen tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Personengesellschaften als unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen, deren Geschäftszweck gegenstandsgleich oder ähnlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb von Versicherungen und Bausparverträgen,
Wüstenrot-Vertreter
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen
sowie Fonds und Darlehen,
Betreuung und Ausbau von Kundenbeständen der
Frankfurter Allianz als ausschließlicher Vertreter
gem.§84 HGB (Generalvertreter)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024