Gründerinnen aus Deutschland: Wirtschaftsminister Habeck wirbt für mehr Frauen im Start-up-Bereich
**För Eilige** Kurz gesagt: Die Bundesregierung strebt an, mehr Gründerinnen in Deutschland zu fÃ... mehr ... 11. November 2024
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**För Eilige** Kurz gesagt: Die Bundesregierung strebt an, mehr Gründerinnen in Deutschland zu fÃ... mehr ... 11. November 2024
Roland Berger: Berlin/München (ots) - - Kleinere Wirtschaftsnationen holen auf und führen das Rank... mehr ... 18. September 2024
(na), Gegenstand der Gesellschaft ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften des zweiten Abschnitts des UBGG ausschließlich der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen an Unternehmen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben, wobei der Sitz bzw. eine Niederlassung in den Satzungsgebieten der Sparkassen Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Krefeld oder Mönchengladbach liegen muss. Der Erwerb und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen sind im Verbund mit einer Sparkassenbeteiligungsgesellschaft in NRW zulässig, wenn der Sitz des Unternehmens im Satzungsgebiet einer der beteiligten Sparkassen liegt; im Verbund mit der Westdeutschen Landesbank sind sie im Ausnahmefall über diese Grenzen hinaus im Inland zulässig. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen gemäß § 1 a Absatz (2) UBGG im Rahmen der Anlagegrenzen des UBGG, und zwar vorrangig an kleine und mittlere, besonders auch an technologieorientierte Unternehmen im Lande Bremen, mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen oder der Erhaltung von deren Leistungsfähigkeit sowie die Vornahme sonstiger Geschäfte, die gemäß § 3 UBGG zulässig und nicht gemäß § 5 UBGG unzulässig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erwerb und Veräußerung sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen nebst Rechten und Optionen hieran, die sich insbesondere im Bereich der Medien und im mediennahen Sektor betätigen, als Beteiligungs- und Corporate Venture Capital-Gesellschaft besteht der Geschäftszweck unter anderem darin, Wagniskapitalbeteiligungen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte einzugehen und insbesondere durch Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Beteiligungen wie zum Beispiel Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen, hierzu zählen auch die Ausübung sämtlicher Rechte, Optionen und anderer Befugnisse, die für die Gesellschaft mit dem Halten derartiger Beteiligungen verbunden sind, ausgenommen sind genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, und zwar insbesondere solche, die die Bankengesetzgebung berühren mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024