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Scholz will Industrie stärken
Die Industrie steckt in einer Krise. Was kann der Kanzler nach dem Ampel-Aus noch erreichen, um Unte... mehr ... 15. November 2024
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ARD Das Erste: München (ots) - Das Thema: Nach dem Ampel-Aus - wie viel Stillstand kann sich Deutsc... mehr ... 15. November 2024
Klarer Sieg für Sri Lankas Präsident Dissanayake: Bei der Parlamentswahl konnte seine Linkspartei ... mehr ... 15. November 2024
Verbände machen Druck, dass das Parlament noch rasch den Entwurf zur Beschleunigung des TK-Netzausb... mehr ... 15. November 2024
Trotz des Scheiterns der Ampel sucht der Kanzler nach Wegen, um die Industrie schnell zu entlasten. ... mehr ... 15. November 2024
Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb von Beteiligungen, insbesondere auch Mehrheitsbeteiligungen an anderen vermögensverwaltenden Personen- und Kapitalgesellschaften und die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben und anderen Dienstleistungen zur Leitung von Beteiligungsunternehmen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin von inländischen und ausländischen Personengesellschaften. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, sowohl von deutschen als internationalen Unternehmen und Institionen, in volks- und betriebswirtschaftlichen Fragen, insbesondere auf dem Gebiet Unternehmensplanung, auf energiewirtschaftlichen und energietechnischen Gebieten, auf dem Gebiet Umweltökonomie und Umwelttechnik, auf dem Gebiet des Forschungsmanagement und der Forschungsplanung, bei Personalauswahl, -planung, -förderung und -ausbildung, einschließlich Fortbildung und Training.
2. Vermittlung oder Ausführung von Dienstleistungen planerischen und ingenieurtechnischen Gebieten.
3. Ferner ist es der Gesellschaft erlaubt, Handelsgeschäfte zu betreiben.
4. Die Gesellschaft kann die vorgenannten Aufgaben selbst übernehmen oder an Dritte übertragen.
5. Sie ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen zu erwerben, sich an diesen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. Dies umfaßt auch die Berechtigung des Abschlusses von Unternehmensverträgen, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge. Voraussetzung ist ein Gesellschaftsbeschluß, welcher einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen bedarf.
6. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen (insbesondere Grundstücksgeschäfte tätigen), soweit diese geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Gegenstand der Gesellschaft ist die freiberufliche Erbringung von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Tätigkeit auf unmittelbar verwandten Gebieten, insbesondere für die Life Science Industrie und die High Tech Industrie. Gegenstand ist weiterhin die Durchführung von Beratungsleistungen, insbesondere in der Life Sciences Industrie und der High Tech Industrie. Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen ausschließlich in dem durch die Berufsgrundsätze der Architekten und Ingenieurkammern festgelegten Rahmen Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf mit der Zustimmung einer 3/4 Mehrheit aller Gesellschafter Grundeigentum erwerben. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Eingehen von Beteiligungen - auch Mehrheitsbeteiligungen - an Unternehmungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024