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GUNTER HÃTTNER + Co. GmbH BAUUNTERNEHMUNG: Partner für Tief- u. StraÃenbau, Rohrleitungsbau, Umwelttechnik, Ingenieursbau und Anlagenbau., Planung und Vermittlung von Bauleistungen aller Art unter Einbeziehung von Subunternehmern, An- und Verkauf von Immobilien aller Art, Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume i.S.d. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 lit. a) und Nr. 2 GewO sowie Übernahme der Verwaltung solcher Objekte.
Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr und Generalübernehmer für schlüsselfertiges Bauen im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung und Ausführung von Bauleistungen jeder Art, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, desweiteren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Viztum - Liegenschaftsberatung e.K. Dresden hilft ihnen durch ihre Hausverwaltert�tigkeit bei der Verwaltung und Betreuung ihrer Immobilien., Registrierungs-Nr. D-ER1U-2JBIW-41 Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen sowie Bankprodukten als Versicherungsmakler oder Mehrfachagent; Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen; Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, und von ausländischen Investmentanteilen; Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume,
- die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen an Kapitalgesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, und von öffentlich angebotenen Anteilen an und von verbrieften Forderungen gegen Kapitalgesellschaften oder Kommanditgesellschaften,
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes,
- die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
- die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Kaufverträgen aller Art, Sachwertanlagen aller Art, Gold-, Bunt- und Edelmetallen aller Art, Edelsteine aller Art, Sparverträgen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, weiteren Energieerzeugungsprodukten und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Wasseraufbereitungsanlagen, Umwelttechnik und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Gesundheitstechnik, Kosmetika, Nahrungsergänzungen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
- Vermittlung und Handel von Kraft- und Nutzfahrzeugen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - Vermittlung und Handel von Vertriebs- und Marketinglizenzen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - Vermittlung und Durchführung von Schulungen, Seminaren aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - Vermittlung und Durchführung von Events, Veranstaltungen aller Art und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Sonstige genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a GewO.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungen- und Bausparverträgen, Immobilienvermittlung, Darlehnsvermittlung, Investmentvermittlung, Anlagenberatung, Bauträger und Bauberater gem. § 34c. Abs. 1 Nr. 1-4 GewO; Generalunternehmer für Bauvorhaben, Fliesen, Platten- und Mosaiklegerei; Raumausstatter, Rauhfasertapeten verarbeiten und streichen, Trockenbau, Einbau von genormten Fertigbauteilen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung von Unternehmen in strategischen und
operativen Fragen, befristete Übernahme von Mana-
gementaufgaben, Vermittlung von Führungskräften,
Verwaltung fremden Vermögens, Vermittlung oder
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen
über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, ge-
werbliche Räume, Wohnräume und Darlehen (§ 34c Abs.
1 Nr. 1 GewO) sowie Vorbereitung und Durchführung
von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für
eigene oder fremde Rechnung und Vorbereitung oder
Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im
fremden Namen für fremde Rechnung (§ 34 c Abs. 1
Nr.2 GewO);
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen, Bausparverträge, Versicherungen und Finanzinstrumente, letztere gem. der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWK; ferner Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten der Erwerber, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter oder der Bewerber um Erwerbs- und Nutzungsrechte sowie als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Immobilienberatung, Immobiliengeschäfte aller Art, Vermittlungen, einschließlich solcher im Sinne § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung; Erwerb und Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken; Verwaltung von eigenen und fremden Gebäuden sowie baulichen Anlagen im eigenen und fremden Namen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen; Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder Darlehen; Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Absatz 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfonds) oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Nr. 9 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaft bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterhin erbringt die Gesellschat die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Kommanditgesellschaft.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. Die Vermittlung zum Abschluss von Versicherungsverträgen.
2. Beratungs- und Betreuungsleistungen für Vertriebsorganisationen, - soweit vorstehende Tätigkeiten nicht einer
staatlichen Genehmigung bedürfen.
3. Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder
Darlehen, der An- und Verkauf von Grundstücken, die Vermittlung von Anteilscheinen einer
Kaptialanlegegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem
Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, die Vermittlung von sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile).
Die Vermittlung von außerbörslich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellchaft oder Personen gesellschaft (z.B.
angeschlossenen Immobilienfonds) sowie die Beteiligung, auch als persönlich haftende Gesellschafter, an sowie
die Geschäftsführung und Verwaltung von gewerblichen Unternehmen, die Beratung in diesen
Angelegenheiten soweit nur nach § 34 c GewO genehmitungspflichtig, d.h. insbesondere keine nach dem KWG
genehmigungspflichtigen Geschäfte.
Hierzu wird klargestellt, dass -soweit sich die Vermittlung nicht ohnehin nur auf andere gesellschaftsrechtliche
Beteiligungen aus Aktien bezieht, die Vermittlung nur zwischen einerseits Kunden und andererseits einem Institut,
einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft erfolgt und das die Gesellschaft nicht befugt ist, sich dabei -
Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8
KWG).
4. Die Vermittlung von Kauf- und/oder Mietverträgen über -Grundstücke, grundtücksgleiche Rechte, gewerbliche
Räume, Wohnräume sowie Finanzierungen insbesondere von Immobilien im In- und Ausland.
5. Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben
a) als Bauherr im eigenen Nemen und auf eigene oder fremde Rechnung;
b) als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung.
6. Die Geschäftsführung bei anderen Unternehmen sowie der Handel mit Waren aller Art, sofern dieser nicht einer
staatlichen Genehmigung bedarf.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024