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Juraj Eperjesi - Rechtsanwalt in Frankfurt ist Ansprechpartner für Arbeitsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutzrecht, Aufhebungsverträge, Auflösungsverträge, Vergleich, Abfindung, Eherecht, Familienrecht, Scheidungsrecht, Ehescheidung, Schadenersatz, Zivilre, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutz, Wirtschafts- und Handelsrecht, Werkvertrags- und Handwerksrecht (nebenberuflich 5 Jahre als Dozent im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer und Handwerksinnung in Frankfurt am Main tätig gewesen), tschechisches, slowakisches und internationales Recht, Familienrecht, Schadenersatzrecht, Haftpflichtrecht, Kaufrecht, Rechtsberatung, Vertragsrecht, Schmerzensgeldforderungen,Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht,
Gründung von Gesellschaften, Strafverteidigung, Strafrecht, Wettbewerbs-, Urheber- Kunst- und Musikrecht (wegen künstlerischer Ausbildung und der Mitgliedschaft bei der GEMA)
Fremdsprachen: Slowakisch, Tschechisch, Russisch und Englisch, Verständigung in Polnisch.
Kontakt/Impressum:
Juraj Eperjesi, Rechtsanwalt, Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: 0049/69/28 17 22, Telefax: 0049/69/29 57 28,
E-Mail: rechtsanwalt.eperjesi@freenet.de
Homepage: www.rechtsanwalt-de-sk-cz.de
USt. -Id. -Nr. : DE 178289638.
Die Anwaltskanzlei gehört der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: BRAO, RVG, BORA, CCBE - alle eingestellt auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
anz-18a
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Pflege und Verbreitung der
emanzipationischen Pädagogik, insbesondere der
Freinet-Pädagogik. Er verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsverordnung. Der Verein erstrebt
keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse
ausschließlich zu satzungsgemäßgen Zwecken. Die
Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Sie
haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereins verfällt das
Restvermögen an die als steuerbegünstigt besonders
anerkannte Körperschaft zum Zwecke der Verwendung
als erzieherische Aufgaben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Be-
treuung und Unterstützung von hörbehinderten und
anderen behinderten Menschen. Dieser Gesellschafts-
zweck wird insbesondere verwirklicht durch die
Führung eines Dienstleistungszentrums zum Wohle
dieser Personen. Im Dienstleistungszentrum befinden
sich zur Zeit:
- die Beratungsstelle für Hörgeschädigte
- das Büro Soforthilfe für Hörgeschädigte
- eine Vermittlungszentrale für Gebärdensprachdol-
metscher
- der Integrationsfachdienst Berufsvorbereitung
- der Integrationsfachdienst Berufsbegleitung für
schwerhörige Menschen
- der Integrationsfachdienst Arbeitsvermittlung für
schwerbehinderte Menschen mit dem Schwerpunkt
"hörbehinderte Menschen"
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnütige Zwecke im Rahmen des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigste Zwecke" der Abgaben-
ordnung. Sie ist im Rahmen ihrer in Abs. 1 und 2
genannten Tätigkeitsfelder berechtigt, Dienstleist-
ungen für Dritte zu erbringen. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft
dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke der Arbeitsge-
meinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e.V. in
Aachen verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Ge-
sellschafter auch keine Mittel aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Aus-
scheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen
Wert ihrer geleisteten Sachanlagen zurück. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Ge-
sellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen bedacht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Pflege und Förderung des Sportes, insbesondere
des Tennissportes auf gemeinnütziger Grundlage.
Wirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Etwaige Gewinne werden nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins keinen Anspruch
auf das Vereinsvermögen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Mit Arbeitrecht erfolgreich. Kündigungsschutz oder Aufhebungsvertrag am besten mit dem richtigen Anwalt: Rechtsanwältin Bärbel Hirsch, Fachanwältin Arbeitsrecht, Bärbel Hirsch berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen, vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte vor dem Arbeitsgericht, auch in der aussergerichtlichen Mediation, zum Beispiel wegen Kündigung, Abmahnung, Urlaub, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutz, Auflösungsvertrag, Mitbestimmung und Sozialplan-Verhandlungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Auflösung der Gesellschaft Ende 2010; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb einer Gaststätte
Hausmeisterservice, Trockenbau, Entrümpelung von
Haushalten und Grundstücken, An- und Verkauf von
Gebrauchtwaren und Antiquitäten, Haushalts-
auflösungen, Holz- und Bautenschutz, Bodenverlegung
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Sozialrecht
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024