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Huawei stellt am 7. Mai GoPaint vor, eine brandneue, selbstentwickelte Mal-App, die den Spaß am Malen für die breite Masse erlebbar macht

Huawei, App, Mal, Shenzhen, Vermerk, Mai, Tablets, Spaß, Markt, Einführung Huawei: Shenzhen, China (ots/PRNewswire) - Huawei wird eine neue selbstentwickelte Mal-App für Tabl... mehr ... 30. April 2024

nnz-online.de

Momentaufnahme im Advent

Foto, Querformat, Vermerk, Momentaufnahme, Für, Advent, Bitte Wie kommt Ihr Foto zu uns und was sollten Sie beachten? Bitte wenn möglich im Querformat, mit dem V... mehr ... 12. Dezember 2023

Unternehmen

audit season GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellsch.

die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO iVm § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist zertifiziert nach § 57a Abs.6 Satz 7 WPO für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen
Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO mehr ... zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2022

Unternehmen

APR & Partner

Die fachgerechte Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Verhältnisse sowie sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, und zwar im In- und im Ausland, insbesondere die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung der allgemeinen steuerlichen Pflichten, wie der Anfertigung von Steuererklärungen und der Aufstellung von Abschlüssen, die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Vertretung in Rechtsbefehlsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Tätigkeit im Bereich betriebswirtschaftlicher Prüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Rahmen der rechtlichen Befugnisse, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschl. der treuhänderischen Verwaltung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Autoselbsthilfe Burski

Es konnte nicht ermittelt werden, ob noch eine aktive Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.
Post an obig adressierte Firma kommt mit dem Vermerk "nicht zu ermitteln" zurück.
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Autoselbsthilfe. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Wisbert & Partner GbR

Gegenstand ist die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung mit Ausnahme von Pflichtprüfungen, bei denen ein Bestätigungsvermerk über die Vornahme und das Ergebnis zu erteilen ist, am Sitz der Partnerschaft sowie am Sitz der Zweigniederlassungen in überörtlicher Partnerschaft. Tätigkeit der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung mit Ausnahme von Pflichtprüfungen, bei denen ein Bestätigungsvermerk über die Vornahme und das Ergebnis zu erteilen ist, am Sitz der Partnerschaft sowie am Sitz der Zweigniederlassungen in überörtlicher Partnerschaft. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022

Unternehmen

Beine & Käuper GmbH

(na), Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die Durchführung von Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, die Erteilung von Prüfungsvermerken, die Prüfung von Jahresabschlüssen mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 129 Abs. 1 i. V. m. § 43a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters,des Rechtsbeistandes und des vereidigten Buchprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und §§ 130 Abs. 2, 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen, mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022

Unternehmen

Dr. E. Herresthal

Geschäftsgegenstand ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2022

Unternehmen

GVS Großkinsky, Vombach & Kollegen Steuerberatungs

Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
(3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

BTU Treuhand Union München GmbH

Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft und für sonstige Dritte sowie sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie die Erstellung von Gutachten in sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Treucontrol Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftspr

(na), Die für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäss § 2 in Verbindung mit § 43 Absatz 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen; mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Alldatax Steuerberatungsges. mbH

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
Ea bestehen bundesweit Standorte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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