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Kommentar: Die großen Moscheeverbände versagen im Kampf
Nach der Hamburger Demonstration für ein Kalifat wäre es wichtig, dass die großen muslimischen Ve... mehr ... 2. Mai 2024
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Nach der Hamburger Demonstration für ein Kalifat wäre es wichtig, dass die großen muslimischen Ve... mehr ... 2. Mai 2024
Traumatische Geburten können Frauen jahrelang verfolgen - bis in den Schlaf. Verbände sprechen von... mehr ... 2. Mai 2024
Linnich schließt sich einer Aktion zweier bundesweiter Verbände an. Ein Abkommen mit der UGG (Unse... mehr ... 30. April 2024
Erfurt/ Neudietendorf (dpa/th) - In Thüringen soll die Zahl der aktiven Mitglieder bei den Pfadfind... mehr ... 27. April 2024
Die Bayern-SPD hat immer weniger Mitglieder und dadurch immer mehr Verwaltungsaufwand. Das liegt an ... mehr ... 26. April 2024
Verbände warnen vor Kita-Schließungen und Entlassungen in Sachsen, weil die Kinderzahlen sinken. S... mehr ... 25. April 2024
Zu einer Blaulichtmeile gehören aber auch andere Katastrophenschutz-Verbände und Hilfsorganisation... mehr ... 25. April 2024
Behörden / Forschungseinrichtungen Bildungseinrichtungen Organisationen / Verbände Bio-Handel Fruc... mehr ... 24. April 2024
24.04.2024 14:00 Die Beauftrag... mehr ... 24. April 2024
Jede zehnte Apotheke in Sachsen schreibt rote Zahlen. Verbände sehen bereits die flächendeckende V... mehr ... 23. April 2024
Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ...
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Das FUSSBALL ADRESSBUCH (Sport2Day) als ePaper war bis 2016 das Adressverzeichnis kompetenter Fussballadressen für Lieferanten, Hersteller und Dienstleister im Fussballbusiness - es ist der ganzjährige Begleiter für Ihre reichweitenstarke Zielgruppe der F, Das FUSSBALL ADRESSBUCH (Sport2Day) als ePaper war bis 2016 das Adressverzeichnis kompetenter Fussballadressen für Lieferanten, Hersteller und Dienstleister im Fussballbusiness - es ist der ganzjährige Begleiter für Ihre reichweitenstarke Zielgruppe der Fusballentscheider: Geschäftsführer, Jugendleiter, Trainer und Funktionäre in Vereinen und Verbänden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung und Umsetzung von Vermarktungs-, Werbe-, PR- und Sponsoringkonzepten aus allen Bereichen für in- und ausländische Fernseh- und Hörfunksender, Textanbieter, Unternehmen, Verbände und Personen; die Gestaltung, Produktion und Schaltung von Anzeigen und Werbespots aller Art für Printmedien, Fernsehen und Hörfunk und zukünftige Medien; die Organisation, Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen, insbesondere aus dem Bereich Sport und Kultur; die Produktion und Vermarktung von Merchandisingartikeln sowie der Handel mit Waren jeder Art; die Preisbeschaffung und -abwicklung für Fernsehproduktionsgesellschaften, Fernsehgesellschaften und andere Werbeträger sowie die Beteiligung an Fernseh- und Hörfunkgesellschaften. mehr ... zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2022
Der Verein ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation
der freien Wohlfahrtspflege und der Notfallhilfe.
Dem Bezirksverband Oberpfalz unterstehen die Kreis-
verbände im Regierungsbezirk Oberpfalz.
Der Verein ist Mitglied des DPWV.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Öffnungszeiten: Sonntags von 14:00 bis 17:00 oder nach telefonischer Vereinbarung mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Kunst-, Kultur- und Werbemarketing, das Konzept, die Herstellung und der Vertrieb von Medien, die für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung von Industrie und Verbänden notwendig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Aikido Dojo München e.V., Danklstr. 9, 81371 München, Implerstraße (U3 / U6 / Bus 132). Trainingseinheiten an 5 Tagen die Woche bei verschiedenen Trainern von unterschiedlichen Verbänden und Stilrichtungen., Aikido Dojo München e.V., Danklstr. 9, 81371 München, Implerstraße (U3 / U6 / Bus 132). Trainingseinheiten an 5 Tagen die Woche bei verschiedenen Trainern von unterschiedlichen Verbänden und Stilrichtungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 03. Mai 2022
Geschäftsgegenstand:
Das Unternehmen hat sich auf die Beratung von Fahrschulen zur Zertifizierung nach AZAV spezialisiert.
Gegenwärtig werden insgesamt 114 Fahrschulen betreut und das Unternehmen hat sich einen großen Namen in fast allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland gemacht in den Bereichen Qualitätsmanagement und Unternehmenssanierung.
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Zusammenarbeit mit:
IHK, Handwerkskammern, Unternehmensverbänden, KFW, RKW, Fördergesellschaften und Banken.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022