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Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen, Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere:
von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Tätigkeiten einschließlich treuhänderischer Verwaltung, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen, Prüfung von EDV-Systemen und damit zusammenhängende Beratung und Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Beratung von Unternehmen, unter anderem bei Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenserwerb; Übernahme des Managements für andere Unternehmen auf Zeit oder für bestimmte Projekte; Durchführung von Seminaren und Schulungen, Verlag von Seminar- und Schulungsbroschüren sowie Informationsblättern für Unternehmen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betätigung auf sämtlichen Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich gemäß Paragr.2 in Verbindung mit Paragr.43a Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassen ist, insbesondere - die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, - die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, - die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - treuhänderische Tätigkeit einschließlich treuhänderischer Verwaltung . die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, - die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, - die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, - die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie - die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
a) Beratung bei der Unternehmensnachfolge, bei Unternehmenszusammenschlüssen und bei dem Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaften sowie
b) Vermittlung von Unternehmen, Unternehmenszusammenschlüssen und Eigenkapitalbeteiligungen, sowie Vermittlung von Finanzierungen hierfür.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die Steuereberatungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand, ferner sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten für die o.a. Auftraggeber gem. §§ 1,33,57 Abs.3 des Steuerberatungsgesetzes - StBerG -, insbesondere:
a) die Durchführung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institionen
b) die Beratung und Vertretung in Steuersachen und Hilfestellung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten
c) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten
d) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unterehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsfirmen sowie Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
e) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
f) die Tätigkeit als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten. Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft und für sonstige Dritte sowie sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie die Erstellung von Gutachten in sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024