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FW Celle: PKW fährt gegen Wand!
Celle (ots) - PKW fährt gegen Wand! Am Dienstagabend wurde die Feuerwehr Altencelle zu einer techni... mehr ... 17. September 2024
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Hamburg (ots) - Neustadt, Technische Hilfeleistung mit LKW-Beteiligung und Menschenleben in Gefahr, ... mehr ... 13. September 2024
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Stuttgart (ots) - - Fahrer bei Aufprall schwer verletzt - Technische Hilfeleistung bei der Beseitigu... mehr ... 6. September 2024
Am Donnerstag, den 05.09.2024 um 19:42 wurde die Einheit Lambrecht zur Unterstützung des Rettungsdi... mehr ... 6. September 2024
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Gestern Abend gegen 21:30 Uhr wurde der Löschzug Amern nach einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW... mehr ... 2. September 2024
Großefehn - Zu einer technischen Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall wurde am Freitagabend gege... mehr ... 1. September 2024
Mit dem Familienunterstützenden Dienst (FuD) bietet die Lebenshilfe Betroffenen Hilfeleistung. Dabe... mehr ... 30. August 2024
Diebstahl in Kleve aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen ... mehr ... 28. August 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V. m § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie
die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 57 Abs. 3
StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022
Steuerberater Mönchengladbach | Ihr Spezialist für Restrukturierung & Unternehmensplanung! Wir beraten Sie gerne!, Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeit i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen: mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Tätigkeit des Vereins:
- Organisieren und Fördern des kulturellen, unterhaltsamen, sportlichen und allgemeinen Gesellschaftslebens;
- Informieren über die aktuellen Ereignisse in der Heimat, in Deutschland und auf der Welt;
- Hilfeleistung für Vereinsmitglieder und für die anderen Bürger im Notfall;
- Entwicklung des freundschaftlichen Verhältnisses mit deutschen Bürgern, Regierungsvertretern und
Organisationen
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zuletzt aktualisiert am 26. Januar 2022
Die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gut-
achten, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuer-
sachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgaben-
ordnung, die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge
bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die
für die Besteuerung von Bedeutung sind. Hierzu
gehören nicht das Kontieren von Belegen und das
Erteilen von Buchungsanweisungen, das Buchen
laufender Geschäftsvorfälle, die laufende
Lohnabrechung und das Fertigen der Lohnsteuer-
Anmeldung, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich
durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen
der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Aus-
bildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen
Vorbildung mindesten drei Jahre auf dem Gebiet des
Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16
Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; im
Rahmen des beurfsrechtlich zulässigen, insbesondere
und unter Beachtung der allgemeinen Berufspflichten
sowie der ergänzenden Standesrichtlinien ist die
Gesellschaft auch berechtigt, treuhänderische und
andere vereinbarte Tätigkeiten auszuüben.
Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten ist
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Ist die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem.
§ 33 i.V.m.§57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die
mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar
sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.
v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
ADM Steuerberatungsgesellschaft mbH in Münster präsentiert sich im Internet, geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit im Zusammenhange stehenden Tätigkeiten ems. §33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.
Dies umfasst u. a. die Jahresabschlusserstellung, Lohn- und Finanzbuchführung, Erstellung von Steuererklärugen, steuerliche Gestaltungsberatung, Vertretung in förmlich Verfahren wie finanzgerichtliche Verfahren etc., außenwirtschaftliche und zollrechtliche Beratung sowie Vertretung in förmlichen Verfahren in diesem Zusammenhang,
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Bei Fragen rund um Steuer und Finanzbuchhaltung sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner im Raum Düsseldorf und Umgebung. Bei uns sind Sie gut beraten., Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.
V. m. § 57 Abs. 3 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Die geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen
sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33
i.V. m. § 57 bsatz 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit
dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Absatz 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022