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Unternehmen

Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.

(na), Zweck des Vereins ist die Zusammenarbeit der Mitglieder und die Vertretung der Mitgliederinteressen; die Imagepflege für Motorradfahrer; die Kooperation der Motorradverbände; die fachliche und wirtschaftliche Mitgliederbetreuung und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes in der Branche. Mitglieder können industrielle Motorradhersteller mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland werden sowie Importeure mit überregionalem Absatzgebiet. Neben den ordentlichen Mitgliedern gibt es fördernde Mitglieder mit Sitz und Stimme in Fachausschüssen und in Mitgliederversammlungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Düsseldorfer Anwalt-Verein e.V.

(na), Zweck des Vereines ist:
a.Die Wahrnehmung, Pflege und Förderung aller gemeinsamen beruflichen Interessen und Einrichtungen der Rechtsanwaltschaft;
b.die Pflege der Kollegialität, des Gemeinsinnes und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes seiner Mitglieder;
c.die Unterhaltung von Einrichtungen, die bestimmt sind, den Rechtsanwälten die Ausübung ihres Berufes zu erleichtern;
d.die Unterhaltung einer gemeinnützigen Rechtsauskunftsstelle;
e.die Verfolgung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
f.die Unterstützung bedürftiger Mitglieder und ihrer Hinterbliebenen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Gundela von der Heyde

Rechtsanwältin Gundela von der Heyde, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover. Die Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Menschen und Unternehmen speziell im Arbeitsrecht und Familienrecht., Zweck des Verbandes ist es:
1. Die gemeinsamen gewerblichen Interessen der
niedersächsischen Brauwirtschaft in jeder Hinsicht
und gegenüber allen Stellen wahrzunehmen und zu
fördern.
2. Unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und daher
insbes. gegen
a) Verstöße gegen das UWG und seine Nebengesetze,
b) Verstöße gegen die bei der Kartellbehörde
eingetragenen Wettbewerbsregeln des Verbandes,
sobald sie verbindlich werden,
c) Verstöße gegen die Entscheidung des
Schiedsgerichtes und gegen die Gutachten des
Gutachterausschusses auf Grund des Schiedsgerichts-
und Gutachtervertrages vom 3.4.51
vorzugehen.
3. Die Mitglieder in allen sozialpolitschen
Angelegenheiten zu betreuen und zu vertreten sowie
Tarifverträge abzuschließen, die für die Mitglieder
des Verbandes verbindlich sind.
4. Die Erhaltung des Arbeitsfriedens und die
Durchführung von Maßnahmen für den solidarischen
Zusammenhalt der Mitglieder bei drohenden oder
ausgebrochenen Arbeitskämpfen.
5. Unter Beachtung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen Vereinbarungen über den
Wettbewerb herbeizuführen, Wettberwerbsgutachten
erstatten zu lassen und die Kooperation unter den
Mitgliedsbetrieben zu fördern.
6. Die für die Mitgliedsbetriebe wichtigen
technischen und wissenschaftlichen Fragen zu
behandeln sowie insbes. Rationalisierungsmaßnahmen
der Betriebe zu fördern.
Die Verfolgung politischer Zwecke und eine auf
Gewinn gerichteter Geschäftsbetrieb sind
ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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