Gegenstand sind die für die Steuerberatungs-
gesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich
zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m.§ 57 III
StBerG.. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.§ 57 IV Nr. 1 StBerG.
wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
Die GmbH setzt die Geschäfte der 1979 gegründeten
Steuerberatungspraxis Klaus Brink und Monika Jagst
fort.
Es besteht Raum- und Personalunion mit der KBMJ
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft mbH.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 III StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 16. Juni 2017
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zuletzt aktualisiert am 08. Februar 2022
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zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2017