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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Bild zur Meldung: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer - H... mehr ... 6. Januar 2025
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In der jüngsten Sitzung des Otterfinger Gemeinderates beschloss das Gremium den Bebauungsplan Pitza... mehr ... 31. Dezember 2024
Die neue Treuener Satzung ist beschlossen. Die Stadt plant zwar keine Verschärfung ihrer Hebesätze... mehr ... 26. Dezember 2024
Am 20. Dezember 2024 ist das Elektronische Amtsblatt 29/2024 erschienen. Darin enthalten sind folgen... mehr ... 19. Dezember 2024
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Die planmäßig letzte Sitzung des Stadtrates in diesem Jahr findet am Donnerstag (19. Dezember) sta... mehr ... 15. Dezember 2024
Die aktuelle Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!" endet am 31. Dezember 2024. FÃ... mehr ... 11. Dezember 2024
10.000 Euro spendet das Treuener Bauunternehmen Goldbeck dieses Weihnachten an vier Einrichtungen de... mehr ... 10. Dezember 2024
Wer baut, muss Stellplätze für Autos schaffen. In Landau soll die Quote pro Wohneinheit sinken. Da... mehr ... 6. Dezember 2024
Fußgönheim hat eine neue Satzung für Feld- und Waldwege. Der Gemeinderat hat diese bei einer Enth... mehr ... 6. Dezember 2024
elefon: 07223 911577 Telefax: 07223 911578 Email: theresia.winter@reno-suedbaden.de Verantwortlich für den Inhalt ist die 1. Vorsitzende, Frau Theresia Winter, (Anschrift s.o) Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg unter VR 1149 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind je zwei Vorstandsmitglieder, die gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Dem Verein liegt die von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung zugrunde. mehr ... zuletzt aktualisiert am 28. August 2018
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Ãœbernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Fußballsports. Neben der sportlichen Schulung der Mitglieder und Mitarbeiter ist die allgemeine Jugendsportpflege sein besonderes Anliegen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen, Schulungen und Leistungen sowie die Errichtung, Nutzung und Betreibung von Sportanlagen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Freunde schaffen Freude ist eine Gemeinschaft von Menschen, die sich mit ihrer Erfahrung für ein menschenwürdiges Miteinander einsetzt ? unabhängig von Alter, Konfession, körperlichem Befinden, Nationalität. Freunde schaffen Freude ist unabhängig, unparte, Freunde schaffen Freude ist eine Gemeinschaft von Menschen, die sich mit ihrer Erfahrung für ein menschenwürdiges Miteinander einsetzt ? unabhängig von Alter, Konfession, körperlichem Befinden, Nationalität. Freunde schaffen Freude ist unabhängig, unparteiisch und überkonfessionell und erhält sich mit seinen satzungsgemäßen Aufgaben überwiegend durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird im übrigen auch durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege oder sonstige soziale Dienste sowie Handel mit Gütern und Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 29. September 2024
Leipziger Sportlöwen, Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Errichtung und Erhaltung von Sportanlagen und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Förderung des Hockey- und Tennissports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung von Sportanlage und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, in besonderem Maße der Jugend, und zwar nach den Regeln des Deutschen Hockey- und Tennisbundes. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gegenstand der Gesellschaft ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften des zweiten Abschnitts des UBGG ausschließlich der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen an Unternehmen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben, wobei der Sitz bzw. eine Niederlassung in den Satzungsgebieten der Sparkassen Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Krefeld oder Mönchengladbach liegen muss. Der Erwerb und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen sind im Verbund mit einer Sparkassenbeteiligungsgesellschaft in NRW zulässig, wenn der Sitz des Unternehmens im Satzungsgebiet einer der beteiligten Sparkassen liegt; im Verbund mit der Westdeutschen Landesbank sind sie im Ausnahmefall über diese Grenzen hinaus im Inland zulässig. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von Forschung, Beratung und Präventionsarbeit zu HIV und Aids, anderen sexuell
übertragbaren Infektionen (STI) und zur sexuellen Gesundheit oder durch die Unterstützung anderer Personen oder staatlicher Stellen bei ihrer auf den gleichen Zweck gerichteten Tätigkeit durch Beratung, Mitarbeit oder Zuwendungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( 51ff ) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Philosophie, Kultur, Kunst, Literatur, Wissenschaft und Bildung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Lesungen, Arbeitskreise, Ausstellungen, Konzerte, Tagungen u.a.), die philosophische, literarische, künstlerische, naturwissenschaftliche und sozial- und zeitkritische Themen behandeln. Im Sinne des Partizipierens strebt der Verein Denkbar eine wechselseitig befruchtende Vermittlung zwischen Geistes- und Naturwissenschaften an. Diese Vermittlung soll in anregender Atmosphäre ermöglicht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024