Zweck ist es, mit der Sportart Schwimmen verbundene Menschen zusammenzuschließen.
a) zur Förderung der aktiven Schwimmsportler im SC Magdeburg.
b) zur Hebung des Bekanntheitsgrades und der Attraktivität der Sportart Schwimmen gegenüber der Allgemeinheit,
c) zur Vertretung der Belange der Sportart Schwimmen nach außen.
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zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022
events, halle, veranstaltungen, Die GETEC-Arena ist die größte Mehrzweckhalle Sachsen-Anhalts und befindet sich nicht weit weg vom Stadtzentrum. Hier ist der Handballbundesligist SC Magdeburg ebenso zu Hause wie zahlreiche Musikevents und TV-Shows. Ob Klassik, Revue, Comedy und Pop-Konzerte - hier kann man unvergessliche Momente erleben. Die unmittelbare Nachbarschaft zur heutigen MDCC-Arena wurde bewusst gewählt, denn die GETEC-Arena wurde als multifunktionale Sporthalle konstruiert, in der mehr als 30 Sportarten betrieben werden können. Daher finden hier neben den Handballspielen regelmäßig Boxweltmeisterschaften und Tischtennisturniere statt. Aber auch Eislaufshows und phantastische Pferdedressuren gibt es in der GETEC-Arena zu bestaunen.
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na)
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022
Willkommen bei der Kanzlei Jorkasch-Koch in Magdeburg | Ihr Rechtsanwalt in Magdeburg für Internetrecht, Filesharing, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht | Informationen über Beratungsangebote, Urteile, weitere Dienstleistungen, Willkommen bei der Kanzlei Jorkasch-Koch in Magdeburg | Ihr Rechtsanwalt in Magdeburg für Internetrecht, Filesharing, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Familienrecht, ALG II.
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Rechtsanwaltliche Tätigkeit gemäß § 3 Abs.
1 BRAO, insbesondere Vertretung und Beratung in Rechtsangelegenheiten i. S. d. § 59 c BRAO.
2. Die Gesellschaft ist den berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere § 59 c ff. BRAO, unterworfen. Insbesondere werden die Aufträge durch Rechtsanwälte eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten ausgeführt. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vertretbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten sind im Rahmen der Gesellschaft ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen.
4. Sofern einem im Dienste der Gesellschaft stehenden Berufsträger das anwaltliche Tätigwerden untersagt ist, erstreckt sich dieses Verbot auf alle anderen in der Gesellschaft tätigen Berufsträger. Die Beteiligung der Gesellschaft an anderen Gesellschaften zur Ausübung eines der in § 59 a Abs. 1 BRAO genannten Berufe ist nicht zulässig.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022