Ihr Suchergebnis für Technische Hilfeleistung
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Technische Hilfeleistung"
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
IHR SANITÄTSHAUS ist seit 1991 kompetenter und zuverlässiger Partner der Patienten, Ärzte und Kliniken, sowie der stationären und ambulanten Pflege bei der Gesundheitsvorsorge, Hilfeleistung und Nachsorge im Krankheitsfall., IHR SANITÄTSHAUS ist seit 1991 kompetenter und zuverlässiger Partner der Patienten, Ärzte und Kliniken, sowie der stationären und ambulanten Pflege bei der Gesundheitsvorsorge, Hilfeleistung und Nachsorge im Krankheitsfall.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Die Nikolauspflege bietet blinden und sehbehinderten Menschen Hilfeleistungen an. Unter anderem in Form von schulischer Bildung von der Grundschule bis zum Berufskolleg oder der Berufsfachschule sowie einem breiten Angebot an Berufsausbildungen, aber auch, Die Nikolauspflege bietet blinden und sehbehinderten Menschen Hilfeleistungen an. Unter anderem in Form von schulischer Bildung von der Grundschule bis zum Berufskolleg oder der Berufsfachschule sowie einem breiten Angebot an Berufsausbildungen, aber auch Angeboten zur beruflichen Rehabilitation für Erwachsene mit Berufserfahrung und Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde. Darüber hinaus bieten wir Leistungen für mehrfachbehinderte Menschen an. Damit ist die Nikolauspflege eines der führenden Kompetenzzentren für Blindheit, Sehbehinderung und Mehrfachbehinderung für Menschen aller Altersgruppen in Deutschland. Die Stiftung ist Mitglied im Diakonischen Werk.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Wirtschaftsprüfung, geschäftsmässige Hilfeleistung
in Steuersachen sowie Betätigung auf allen für Steu-
erberatungsgesellschaften zugelassenen Arbeitsgebie-
ten einschl. Durchführung von betriebswirtschaft-
lichen Prüfungen und Beratungen, Treuhandgeschäften,
Testamentvollstreckungen und Nachlaßverwaltungen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die fachgerechte Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Verhältnisse sowie sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, und zwar im In- und im Ausland, insbesondere die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung der allgemeinen steuerlichen Pflichten, wie der Anfertigung von Steuererklärungen und der Aufstellung von Abschlüssen, die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Vertretung in Rechtsbefehlsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Tätigkeit im Bereich betriebswirtschaftlicher Prüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Rahmen der rechtlichen Befugnisse, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschl. der treuhänderischen Verwaltung.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbare Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG einschließlich Verwaltung eigenen Vermögens insb. Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Steuerberatungsgesellschaften. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
ANDRUEILT - Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Kiel für Norddeutschland., Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG, insbesondere Beratung in Steuersachen, -Hilfeleistung bei Buchführung, -Aufstellung von Jahresabschlüssen, -Betriebswirtschaftliche Beratung.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024