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(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ...
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
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Verteidigung, Infos und Tipps beim Vorwurf von Sexualstraftaten durch spezialisierten Fachanwalt Bundesweit tätig Berlin München, Rechtsanwälte Pinkerneil & Ramian. Auf Sexualstrafrecht spezialisierte Strafverteidigung. Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Kinderpornografie. mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Die LOBBI berät nach rassistischen, antisemitischen, homophoben und anderen rechtsmotivierten Angriffen die Betroffenen, Angehörige und ZeugInnen., Förderung von Demokratie, Schutz von Minderheiten gegenüber rechtsextrem motivierter Gewalt, Kriminalprävention, Hilfe bei Opfer von Straftaten, der Verein fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Bildung und Unterstützung mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Anwalt für Familienrecht? Rechtsanwalt Familienrecht? Ihren Fachanwalt für Familienrecht finden Sie hier: Rechtsanwälte Klug & Froehlich in Köln., Das Verkehrsrecht umfaßt eine Reihe von Problemstellungen. Wir bieten jahrelange Erfahrung bei der Abwicklung von Unfallschäden sowie bei Problemen im Zusammenhang mit einem Autokauf oder verteidigen Sie kompetent, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird oder unterstützen Sie fachkundig, wenn Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr sein sollte. Frau Froehlich ist als Fachanwältin auf dieses Gebiet spezialisiert. mehr ... zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022
Rechtsanwaltssozietät, Schwerpunkte: Wirtschaftsstraftrecht, Wirtschaftsrecht,
Strafrecht und Steuerrecht;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Rechtsanwaltspraxis und Notariat.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Bank- und Kapitalanlagerecht
- Verbraucher- und Anlegerschutzschutz
- Immobilienrecht
- Straftrecht
- Mietrecht
- Verkehrsrecht
- IT-Recht
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022