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Stiftung Schönau schließt Geschäftsjahr 2023 erfolgreich ab
Die Stiftung Schönau hat im Geschäftsjahr 2023 erneut zuverlässige Erträge erzielt und damit ihr... mehr ... 23. Oktober 2024
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Die Stiftung Schönau hat im Geschäftsjahr 2023 erneut zuverlässige Erträge erzielt und damit ihr... mehr ... 23. Oktober 2024
(na), Stiftungszweck mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Stiftung ist - Menschen auf der Suche nach religiösen Werten und nach einer christlichen Spiritualität zu begleiten. - Internationale Kontakte mit Menschen anderer Völker, Religionen und Kulturen zu fördern. - Die Entwicklung und Verbreitung von Materialien für eine christliche Öffentlichkeitsarbeit im säkularen Raum zu fördern.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten für Menschen verschiedener Völker, Religionen und Kulturen - Ausarbeitung und Unterstützung von Konzeptionen für Bildungsmaßnahmen - Öffentlichkeitsarbeit durch das geschriebene und gestaltete Wort (z.B.: Plakate und Poster).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage (z.B. Arbeitslosigkeit) auf die Hilfe anderer angewiesen sind,
- der Bildung und Ausbildung,
- der Wissenschaft und Forschung.
Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
(2) Die Stiftung fördert die vorgenannten Zwecke
- durch eigene Vorhaben und Projekte zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut (z.B. Beratungs-, Beschäftigungs-, Qualifizierungs- oder Betreuungsangebote für Langzeitarbeitslose oder aus anderen Gründen als schwer vermittelbar geltende Arbeitslose oder Benachteiligte; Fachtagungen, Kongresse, Fortbildungen),
- durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die ebenfalls die vorgenannten Zwecke verfolgen,
- durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mittelbeschaffung für eine andere Körperschaft setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
(3) Der Stiftungszweck wird daneben teilweise verwirklicht durch die jährliche Auslobung des "Regine-Hildebrandt-Preises für Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut" an sozial engagierte Einzelpersonen, Gruppen bzw. Institutionen und Einrichtungen, die sich in herausragender Weise um die Reduzierung von Arbeitslosigkeit oder Armut verdient gemacht haben (§ 4).
(4) Der Stiftungszweck wird teilweise auch verwirklicht durch die finanzielle, materielle oder immaterielle Förderung
- steuerbegünstigter Träger von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie Selbsthilfeprojekten für Arbeitslose und/oder aus anderen Gründen hilfsbedürftig gewordenen Menschen,
- wissenschaftlicher Vorhaben zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut,
- von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ein wesentlicher Stiftungszweck der Augusta Akademie ist die Ausbildung von Gesundheits? und Pflegeberufen seit über 30 Jahren! Wir arbeiten mit über 80 Kooperationspartnern in der Altenpflege und im Gesundheitswesen zusammen., Ein wesentlicher Stiftungszweck der Augusta Akademie ist die Ausbildung von Gesundheits? und Pflegeberufen seit über 30 Jahren! Wir arbeiten mit über 80 Kooperationspartnern in der Altenpflege und im Gesundheitswesen zusammen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024