golem.de
Forschung: Laserstrahl kann Schatten werfen
Dies sorgte für eine Verblüffung bei dem Forschungsteam. Das Experiment erfolgte mit einem Rubin s... mehr ... 15. November 2024
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Stiftung Wissenschaft"
Dies sorgte für eine Verblüffung bei dem Forschungsteam. Das Experiment erfolgte mit einem Rubin s... mehr ... 15. November 2024
Unter dem Motto „Endlich mitreden“ stand das Projekt „Jugend entscheidet“ der Hertie-Stiftun... mehr ... 15. November 2024
Stiftung Kinderförderung von Playmobil: Fürth (ots) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Mit... mehr ... 15. November 2024
Klinikum Nürnberg: Digitale 3D-Technologien spielen eine immer wichtigere Rolle in der Chirurgie. ... mehr ... 15. November 2024
Google-Forschern ist es gelungen, die Ionosphäre mit Millionen Smartphones zu vermessen. Das kann d... mehr ... 15. November 2024
PHOENIX: Bonn (ots) - In der Sendung "phoenix persönlich" spricht Eva Lindenau mit Claudia Major, F... mehr ... 15. November 2024
Bis vor Kurzem war die Wissenschaft überzeugt: Poesie ist ein Bereich, in dem Menschen besser sind ... mehr ... 15. November 2024
Deutsche Wildtier Stiftung: Hamburg (ots) - Der erste Wintereinbruch steht wohl an: Für die kommend... mehr ... 15. November 2024
Stiftung für Wissenschaft, Kultur und Forschung mit rund 12 Millionen Euro Fördergeld ? jetzt mit Ihrem Projekt bei der Bremer Wertpapierbörse bewerben!, Stiftung für Wissenschaft, Kultur und Forschung mit rund 12 Millionen Euro Fördergeld ? jetzt mit Ihrem Projekt bei der Bremer Wertpapierbörse bewerben! mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Stiftung ist,
- die Wissenschaft, die Forschung und die Bildung auf dem Gebiet der Frauengeschichte zu fördern,
- die historische Leistung von Frauen für Familie, Gesellschaft und Staat in den unterschiedlichen Kulturregionen sichtbar zu machen,
- die Gleichberechtigung von Frauen in Politik, Rechtsprechung, Wirtschaft und Verwaltung, Beruf und Familie im demokratischen Verständnis durchzusetzen,
- ein geschlechterdemokratisches Bewusstsein in der Jugend- und Erwachsenen-Bildung zu schaffen,
- die Bedeutung von Frauen in den unterschiedlichen Kulturen in sachlich angemessener, menschenwürdiger Weise weiter zu entwickeln, geschlechtsspezifische Spannungen und Benachteiligungen - vor allem im Bildungsbereich - abzubauen,
- zur Völkerverständigung und Versöhnung mit anderen eigenständigen Kulturen, insbesondere mit dem Judentum, durch das Wesen und Wirken von Frauen durch die Geschichte beizutragen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Als Stiftung archivieren und dokumentieren wir seit 1952 historisch bedeutende audiovisuelle Medien und sind damit eine zentrale Anlaufstelle für Rundfunkgeschichte. Die Schwerpunkte unserer Bestände sind der Rundfunk in Weimarer Zeit, im Nationalsozialis, Erfassung von Ton- und Bildträgern aller Art, deren geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Wert ihre Aufbewahrung und Nutzbarmachung für Zwecke der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Erziehung oder des Unterrichts rechtfertigt. Aufgabe der Stiftung ist ferner, die rundfunkgeschichtlich bedeutsamen Tatsachen und Dokumente auszuwählen und zu erfassen." mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1.Zweck des Vereins ist es, Bildungsarbeit zu Fragen von
- menschlichem Leben und Handeln als Teil der natürlichen Umwelt
- Geschichte, Philosophie und Gesellschaftsperspektiven
- Individuum, Familie und Gesellschaft
- Kunst und Kultur
unter besonderer Beachtung der Themenbereiche
- Demokratie und Menschenrechte
- Frieden und internationale Beziehungen
- Eine -Welt und globale Perspektiven
- Ökologie, Wachstumsgrenzen und Entwicklungschancen
- gerechte Wirtschaftsordnung und soziale Gerechtigkeit
- Gleichberechtigung, Gleichstellung von Frauen und Minderheiten
- Zivilcourage und Gewaltfreiheit
- Bildung, Kultur und Kunst
- Wissenschaft und Forschung
durchzuführen und zu ermöglichen.
2.Ziel des Vereins ist es, Menschen zu motivieren, sich in gesellschaftliche Prozesse einzumischen, aktiv zu werden und dafür die notwendige Sachkenntnis zu erwerben; dazu globale, regionale, lokale und persönliche Zusammenhänge zu erkennen, historisch und perspektivisch zu denken, selbstbestimmt und solidarisch zu handeln, kritisch und kreativ Gesellschaft und Gemeinwesen zu verändern und mitzugestalten;
-einen Beitrag für eine bessere menschliche Gesellschaft, insbesondere zu ökologischen, sozialen, demokratischen, gerechten und gewaltfreien Perspektiven zu leisten.
Ein besonderes Anliegen ist die Verwirklichung eines von Abhängigkeit und Dominanz freien Verhältnisses der Geschlechter.
Im Verein wird der Dialog mit politisch Andersdenkenden ebenso respektvoll und in gegenseitiger Achtung gefördert wie der Austausch zwischen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer kulturellen Identität und ihrem Geschlecht.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die eunity GmbH entwickelt und hostet Datenbanken, Datenbankanwendungen und Funktions-Webportale., Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage (z.B. Arbeitslosigkeit) auf die Hilfe anderer angewiesen sind,
- der Bildung und Ausbildung,
- der Wissenschaft und Forschung.
Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
(2) Die Stiftung fördert die vorgenannten Zwecke
- durch eigene Vorhaben und Projekte zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut (z.B. Beratungs-, Beschäftigungs-, Qualifizierungs- oder Betreuungsangebote für Langzeitarbeitslose oder aus anderen Gründen als schwer vermittelbar geltende Arbeitslose oder Benachteiligte; Fachtagungen, Kongresse, Fortbildungen),
- durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die ebenfalls die vorgenannten Zwecke verfolgen,
- durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mittelbeschaffung für eine andere Körperschaft setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
(3) Der Stiftungszweck wird daneben teilweise verwirklicht durch die jährliche Auslobung des "Regine-Hildebrandt-Preises für Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut" an sozial engagierte Einzelpersonen, Gruppen bzw. Institutionen und Einrichtungen, die sich in herausragender Weise um die Reduzierung von Arbeitslosigkeit oder Armut verdient gemacht haben (§ 4).
(4) Der Stiftungszweck wird teilweise auch verwirklicht durch die finanzielle, materielle oder immaterielle Förderung
- steuerbegünstigter Träger von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie Selbsthilfeprojekten für Arbeitslose und/oder aus anderen Gründen hilfsbedürftig gewordenen Menschen,
- wissenschaftlicher Vorhaben zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut,
- von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ...
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Stiftung ist die Jugend,- Alten,- Behinderten, und Entwicklungshilfe, Fördern von Bildung und Erziehung, Fördern von Wissenschaft und Forschung, Fördern von Kunst und Kultur.
Die mildtätigen und sozialen Zuwendungen der Auerbach Stiftung verringern wirtschaftliche, seelische, geistige und körperliche Not.
Außerdem schafft die Stiftung Freiräume für Kunst, Kultur und Wissenschaft.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024