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Nordwalder Nachwuchs engagiert sich für das Klima
Von den jüngsten Kindern bis zu den jungen Erwachsenen reicht die Spanne der Preisträger des Klima... mehr ... 15. November 2024
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Stiftung Umwelt"
Von den jüngsten Kindern bis zu den jungen Erwachsenen reicht die Spanne der Preisträger des Klima... mehr ... 15. November 2024
Unter dem Motto „Endlich mitreden“ stand das Projekt „Jugend entscheidet“ der Hertie-Stiftun... mehr ... 15. November 2024
Stiftung Kinderförderung von Playmobil: Fürth (ots) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Mit... mehr ... 15. November 2024
Im vergangenen Jahr gelangten deutlich mehr gefährliche Stoffe ins deutsche Wasser als im Vorjahr -... mehr ... 15. November 2024
Klinikum Nürnberg: Digitale 3D-Technologien spielen eine immer wichtigere Rolle in der Chirurgie. ... mehr ... 15. November 2024
PHOENIX: Bonn (ots) - In der Sendung "phoenix persönlich" spricht Eva Lindenau mit Claudia Major, F... mehr ... 15. November 2024
Deutsche Wildtier Stiftung: Hamburg (ots) - Der erste Wintereinbruch steht wohl an: Für die kommend... mehr ... 15. November 2024
Reizthema Raumtemperatur: Geldbeutel, Umwelt und Gesundheit freuen sich, wenn diese Tipps befolgt we... mehr ... 15. November 2024
Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung: Zum Weltstudententa... mehr ... 15. November 2024
Stiftung Lesen: Pressemeldung Das größte Vorlesefest Deutschlands – heute findet der 21. Bundes... mehr ... 15. November 2024
Die Stiftung Wald für Sachsen engagiert sich für den Waldschutz in Sachsen und die Bewahrung der Natur durch die Gestaltung einer naturnahen Umwelt., Die Stiftung Wald für Sachsen engagiert sich für den Waldschutz in Sachsen und die Bewahrung der Natur durch die Gestaltung einer naturnahen Umwelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Landingpage Startseite, Bei dem Verein "Bildungswerk Umwelt und Kultur in
der Heinrich-Böll-Stiftung e.V." handelt es sich um
die bremer Landesstiftung des
"Heinrich-Böll-Stiftung e.V.", Berlin
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1.Zweck des Vereins ist es, Bildungsarbeit zu Fragen von
- menschlichem Leben und Handeln als Teil der natürlichen Umwelt
- Geschichte, Philosophie und Gesellschaftsperspektiven
- Individuum, Familie und Gesellschaft
- Kunst und Kultur
unter besonderer Beachtung der Themenbereiche
- Demokratie und Menschenrechte
- Frieden und internationale Beziehungen
- Eine -Welt und globale Perspektiven
- Ökologie, Wachstumsgrenzen und Entwicklungschancen
- gerechte Wirtschaftsordnung und soziale Gerechtigkeit
- Gleichberechtigung, Gleichstellung von Frauen und Minderheiten
- Zivilcourage und Gewaltfreiheit
- Bildung, Kultur und Kunst
- Wissenschaft und Forschung
durchzuführen und zu ermöglichen.
2.Ziel des Vereins ist es, Menschen zu motivieren, sich in gesellschaftliche Prozesse einzumischen, aktiv zu werden und dafür die notwendige Sachkenntnis zu erwerben; dazu globale, regionale, lokale und persönliche Zusammenhänge zu erkennen, historisch und perspektivisch zu denken, selbstbestimmt und solidarisch zu handeln, kritisch und kreativ Gesellschaft und Gemeinwesen zu verändern und mitzugestalten;
-einen Beitrag für eine bessere menschliche Gesellschaft, insbesondere zu ökologischen, sozialen, demokratischen, gerechten und gewaltfreien Perspektiven zu leisten.
Ein besonderes Anliegen ist die Verwirklichung eines von Abhängigkeit und Dominanz freien Verhältnisses der Geschlechter.
Im Verein wird der Dialog mit politisch Andersdenkenden ebenso respektvoll und in gegenseitiger Achtung gefördert wie der Austausch zwischen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer kulturellen Identität und ihrem Geschlecht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Umweltschutz braucht Innovationen. Doch was nützen neue Lösungen, wenn niemand davon erfährt? Hier setzt das von der Deutschen Bundesstiftung Umwel, Umweltschutz braucht Innovationen. Doch was nützen neue Lösungen, wenn niemand davon erfährt? Hier setzt das von der Deutschen Bundesstiftung Umwel mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ...
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024