Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem.§ 33 i.V. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tägigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 NR. 1 StberG. wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Steuerberatungsunternehmen - nicht jedoch an Steuerberatungsgesellschaften mbH oder AG - zu beteiligen, soweit dies vom Steuerberatungsgesetz gedeckt ist.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
CURATOR Mainz & Neumann ist ein Steuerberatungsunternehmen für Heilberufe mit Fachberatern, die Ihnen in allen steuerlichen Belangen zur Seite stehen., Steuerberatungsgesellschaft die für die gesetzlich
und berufsrechtlich zuslässigen Tätigkeiten gemäß §
33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit
dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft
darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Leiter muß ein Steuerberater sein
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024