Die Erbringung von Architekten-, Stadtplanungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen in freiberuflicher Tätigkeit. Gewerbliche Tätigkeiten werden nicht ausgeführt. Die nach hessischem Architekten- und Stadtplanergesetz für die in der Firma benannten Berufsangehörigen geltenden berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Betrieb eines Stadtplanungsbüros durch Erbringung - ausschließlich freiberuflicher - Stadtplanungsleistungen, im Sinne der HOAI sowie der Wahrnehmung sämtlicher weiterer Berufsaufgaben eines Stadtplaners.
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gs projektentwicklung, Geschäftsgegenstand ist die Durchführung von Projekten, Realisierungen, Studien, Wettbewerbe und baukünstlerische Arbeiten in allen Phasen und Leistungsbereichen einschließlich aller notwendigen Ingenieur- und Stadtplanungsleistungen.
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