Your Description, Die Akademie der Bildenden Künste ist eine staatliche Hochschule.
Sie untersteht dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und dient vor allem der Pflege der bildenden Künste, der Förderung und Entwicklung künstlerischer Fähigkeiten und der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die von der Akademie benötigten Mittel sind im Etat des Ministeriums ausgewiesen.#
Präsident ist Prof. Dieter Rehm.
Verwaltungskanzlerin ist Bianca Marzocca.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die DVAG bietet eine ausgezeichnete Beratung sowie auÃergewöhnliche Karrierechancen. Jetzt kennenlernen!, Alles aus einer Hand:
Bank und Investment, Versicherungen, Bausparen und staatliche Förderungen.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Finanzdienstleistungen rund um die Versicherungen, Kapitalanlagen, Finanzierungen, Bausparen und Staatliche Förderung., sonstige Vermögensberatung,
firmiert wird dem Vernehmen nach unter
"Omega-Hamm";
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zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2022
Versicherungen und Finanzdienstleistungen sind die Schwerpunkte von AXA. Günstige Versicherungen und ausgezeichneter Service: Kfz-Versicherungen, Sie sind selbständig oder Existenzgründer? Gerade wenn es um Themen wie Absicherung, Finanzplanung oder auch staatliche Förderung geht, sollten Sie bestens informiert sein. Gerne berate ich Sie kompetent in sämtlichen Sicherheits- und Finanzfragen persönlich!
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Joomla! - dynamische Portal-Engine und Content-Management-System, Staatliche Förderung- Immobilie als Altersvorsorge-
Immobilie als Kapitalanlage im Ausland, als Ferienimmobilie, oder als Regionale Immobilie.
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zuletzt aktualisiert am 26. Januar 2022
Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ...
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Beschreibung der Seite, Ziele unseres Vereins sind u. a.:
... die Unterstützung und Beratung geistig und mehrfach behinderter Menschen
... die Förderung von Kontakten von behinderten und nichtbehinderten Menschen
... Hilfestellung für Familien mit Behinderten im Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen
... Information der Bevölkerung über die Situation Behinderter sowie kulturelle Betreuung
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zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2022
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst,
Architektur, Design und kulturtheoretischen
Wissenschaften.
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zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2022
Gemeinschaftliche Erzeugung, die Bearbeitung, die Verarbeitung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse, daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Ausdehnung des Genossenschaftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2022