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Unternehmen

Café VorSpiel

Im VorSpiel könnt ihr in der Atmosphäre eines klassischen Cafés ausgewählte Speisen und leckere Getränke genießen. Außerdem haben wir eine große Auswahl an Gesellschaftsspielen, die ihr bei uns leihen und vor Ort spielen könnt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

AVANA Invest GmbH

Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT

Erbringung von Finanzdienstleistungen, nämlich Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschlleßllch über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentllchkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1c KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 9 KWG), Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG (Finanzierungsleasing, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 10 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 11 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft, § 32 Abs 1a KWG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Nachfolgeregelungen nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Grundstücksmakler, § 34c Abs 1 Nr. 1 GewO). Abschluss von Darlehensverträgen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Hypothekenmakler, § 34c Abs 1 Nr. 2 GewO). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

AnSpielBar

Einzelhandel mit Spielwaren,
Schwerpunkt Einzelhandel mit Gesellschaftsspielen,
auch Second-Hand und Verleih. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Dr. Hans Klees

Allgemein Informationen zur Kanzlei und den Rechtsgebieten Familienrecht Freiburg Glücksspielrecht Konzession Glückspielrecht Spielhalle mehr ... zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022

Unternehmen

ARTUS Finanzmanagement AG Herr Hinkel (Vorstand)

Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen, für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung); andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten (Anlageberatung); andere in Finanzinstrumenten, insbesondere Krediten, Leasing, Darlehn oder Factoring zu beraten und solche Instrumente zu vermitteln; Immobilienvermittlungsgeschäft. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Akkordeonfachgeschäft Akkordeon - Werkstatt Meiste

Tennisspielen ohne Grenzen, Hockey und Lacrosse auch für Anfänger mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. April 2022

Unternehmen

Koordinierungsstelle der Bayerischen Suchthilfe

Die KBS ist ein Fachausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW). In der KBS sind die in der Suchtkranken- und Suchtgefährdetenhilfe tätigen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege vertreten., Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Suchtprävention im Rahmen des mit dem Freistaat Bayern zu vereinbarenden Vorhabens "Errichtung und Betrieb der Landesstelle Glücksspielsucht des Freistaates Bayern". Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch
1. Koordination, Qualifizierung und fachliche Begleitung von Personen, die in der Beratung und Behandlung Glücksspielsüchtiger tätig sind,
2. Aufbau und Betreuung von Schwerpunktberatungsstellen für Glücksspielsüchtige und deren Angehörige,
3. Initiierung und Begleitung der Umsetzung von ambulanter Rehabilitation für Glücksspielsüchtige,
4. Aufbau und Koordination von Selbsthilfe für Glücksspielsüchtige,
5. Entwicklung von glücksspielspezifischen Präventionsangeboten und
6. Mitwirkung bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags. mehr ... zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2022

Unternehmen

Akkufit Vertrieb und Einzelhandel Berger

(na), Einzelhandel mit Akkus, Betreiben und Aufstellen von
Unterhaltungsspielautomaten mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Josef Albl

ALBL Oberammergau – Feine Holzbildhauerei seit 1556. Seit 13 Generationen leben wir die Holzschnitzerei, das Kunsthandwerk und die Passionsspiele. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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