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Sachsen Brücken-Prüfungen - Sperrungen in Dresden und Bad Schandau
Der Teileinsturz der Dresdner Carolabrücke hat Sonderprüfungen von Brücken in ganz Sachsen zur Fo... mehr ... 20. November 2024
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Der Teileinsturz der Dresdner Carolabrücke hat Sonderprüfungen von Brücken in ganz Sachsen zur Fo... mehr ... 20. November 2024
Allein die Stadt Glauchau ist für 60 Brücken zuständig. Davon sind einige in einem bedenklichen Z... mehr ... 27. September 2024
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen, Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere:
von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Tätigkeiten einschließlich treuhänderischer Verwaltung, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen, Prüfung von EDV-Systemen und damit zusammenhängende Beratung und Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Stellenangebote,Mindestanforderungen eCommerce,cloud Computing,IT-Prüfung,Wirtschaftsprüfung, Datenschutz, Datenschutzaudit, IDW ES 10, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Spitzenorganisationen des Genossenschaftswesens (Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaften etc.), u. a. Prüfung von Jahresabschlüssen aller Rechtsformen und Größenklassen, Sonderprüfungen, Steuerberatung, EDV-System- und -Programmprüfungen, Unternehmensberatung, gutachtliche Tätigkeiten, Durchführung von Seminarveranstaltungen mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betätigung auf sämtlichen Arbeitsgebieten, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich gemäß Paragr.2 in Verbindung mit Paragr.43a Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassen ist, insbesondere - die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, - die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, - die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - treuhänderische Tätigkeit einschließlich treuhänderischer Verwaltung . die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, - die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, - die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, - die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie - die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätig-
keit für Unternehmen/Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige
Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zu-
lässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO),
und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere
Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen
wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institu-
tionen; Durchführung sonstiger betriebswirtschaft-
licher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plä-
nen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaft-
lichen Sachverhalten; Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
Treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treu-
händerischen Verwaltung; Beratung und Vertretung in
steuerlichen Angelegenheiten; Beratung in Fragen der
Planung, Errichtung und Führung von Unternehmenszu-
sammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in
Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemei-
ne betriebswirtschaftliche Beratung; Bewertung von
Unternehmen und Unternehmensanteilen; Prüfen von
EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung
sowie Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung
von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind aus-
geschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft und für sonstige Dritte sowie sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie die Erstellung von Gutachten in sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024