kein Angeklagter hat bei Freispruch einen Anspruch auf eine bestimmte Urteilsbegründung, wie sich am Fall Mollath belegt: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen, Betrieb eines Rechtsanwaltbüros.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
kein Angeklagter hat bei Freispruch einen Anspruch auf eine bestimmte Urteilsbegründung, wie sich am Fall Mollath belegt: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen, · Arbeitsrecht
· Familien- und Erbrecht, hier insbesondere das
Scheidungs- und Unterhaltsrecht.
· Strafrecht, Straßenverkehrsstrafrecht
· Straßenverkehrsrecht
· Wirtschaftsrecht: Das Leistungsspektrum richtet
sich hier an kleine und mittelständische
Unternehmen, deren Betreuung neben der
einzelfallbezogenen Beratung und Vertretung
das gesamte Vertragsrecht, den gewerblichen
Rechtsschutz, das Arbeitsrecht und das
Forderungsmanagement umfasst.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
kein Angeklagter hat bei Freispruch einen Anspruch auf eine bestimmte Urteilsbegründung, wie sich am Fall Mollath belegt: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen, seit 1981 freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024