(na), Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die Durchführung von Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, die Erteilung von Prüfungsvermerken, die Prüfung von Jahresabschlüssen mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 129 Abs. 1 i. V. m. § 43a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters,des Rechtsbeistandes und des vereidigten Buchprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und §§ 130 Abs. 2, 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen,
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024