GFS Gesellschaft für Stromversorgung mbH - Stromversorgungssysteme - Entwicklung, Montage, Service, Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Handel mit elektr. u. elektronischen, optischen u. mech. Geräten, Anlagen und Einrichtungen, insbes. auf dem Gebiet der Energietechnik; der Erwerb, Verwertung von Erfindungen, Patenten, Lizenzen u. sonst. Herstellungs- u. Vertriebsrechten des vorgen. Bereichs.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Hausmeisterservice als Nebenerwerb
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zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022
Holz- und Bautenschutz sowie Fachbetrieb für
Dehnungsfragen und Abdichtungen aller Art.
Verleih von Videocassetten, Haus- und
Grundstückshandel (kein Makler), Maurer- und
Betonbauer (handwerklicher Nebenerwerb), Bodenleger,
Einbau genormter Baufertigteile, Trockenbauarbeiten,
Abbrucharbeiten per Hand sowie Verkauf von
schlüsselfertigen Wohnungen und Häusern - kein
Makler- unter der Bezeichnung "MK Bautenschutz".
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Verkauf von Schreibwaren, Bücher, Bürobedarf, Geschenkartikel (Nebenerwerb).
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zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022
Geschäftsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen, Beratung anderer Unternehmen, die Durchführung der Geschäftsführung und der Verwaltung anderer Unternehmen - alles auf dem Gebiet der naturwissenschaftlichen und medizinischen Forschung und Entwicklung - die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Art, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilienbesitz sowie die Anschaffung und Vermietung von Anlagegütern.
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zuletzt aktualisiert am 28. Januar 2022
Umfassende Erbringung von Beratungsdienstleistungen
für Unternehmen, deren Organe und Investoren, sowie
Erwerb und Gründung von Unternehmen, auch mit
anderem Geschäftsgegenstand, genehmigungspflichtige
Tätigkeiten werden nicht ausgeübt;
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 23. März 2022
Inkasso gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 RberG einschließlich geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen zum Zwecke
der Einziehung auf eigene Rechnung gemäß § 1 der 5. AVO zum RberG, der Erwerb und die Verwaltung von
Grundbesitz und die Verwaltung des eigenen Vermögens.
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zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022
(na), Anwaltskanzlei für Verbraucherinsolvenz- und
Sozialrecht, Medien-Recht und Verbraucherschutz
sowie Erb-, Familien- und Vertragsrecht.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022