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Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Veredelung, Verarbeitung und Vermarktung, die Erbringung von Dienstleistungen sowie Lohnarbeiten im ländlichen Raum, die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft, Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, die gemeinsame Bewirtschaftung von gepachteten landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Eigentumsflächen der Genossenschaft sowie der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
1. Gemeinschaftliche Erzeugung und gemeinschaftlicher Absatz der Erzeugnisse - Milch, Zucht- und Nutzvieh Rind und Schwein, Schlachtvieh, Marktproduktion der pflanzlichen Produktion (landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt 2.000 ha, Tierbestand von 500 Kühen).
2. Gemeinschaftlicher Bezug der zur Erzeugung benötigten Bedarfsartikel.
3. Gemeinschaftliche Abrechnung und Buchführung.
4. Beschäftigung von Nichtmitgliedern in der Agrarvereinigung.
5. Beteiligung an anderen Unternehmen.
6. Geschäftszweige, die der Förderung des landwirtschaftlichen Unternehmens dienen daneben sind weitere Geschäftszweige zugelassen, die der Förderung des landwirtschaftlichen Unternehmens dienen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen; die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Landwirtschaftsbetrieb. Bewirtschaftet werden ca. 70 ha Nutzfläche.
Schweinehaltung (etwa 600 Mastschweineplätze)
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
1. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
2. insbesondere: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, c) Handel mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, d) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, e) die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung, f) die Erzeugung von Elektro- und Wärmeenergie.
3. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die gemeinschaftliche Produktion, die Bearbeitung, Verarbeitung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen zulässig.
auf insgesamt ca. 1.500 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung; Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 800 ha und ca. 400 Tieren. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Neuer Gegenstand:
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege.
Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege und des ländlichen Tourismus, Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Desweiteren Haltung von Mutterkühen sowie Schweine-, Rinder- und Entenmast. mehr ... zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2022
landwirtschaftliche Tier- und Pflanzenproduktion sowie die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebsstätten einschließlich aller damit in sachlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Führung und Verwaltung von eigenen und gepachteten landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben aller Art einschließlich der dazugehörigen Nebenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften sowie von Veredelungs- und Handelsbetrieben für landwirtschaftliche Produkte, der Erwerb und die Verwaltung von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit und ohne Aufbauten, die Verwertung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in jeder sonstigen Form, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von sonstigem Grund und Boden, Verwaltung und Verwertung von eigenen und fremden Gebäuden, Maschinen, Anlagen und sonstigen beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern; diese Aufgabe nimmt die Gesellschaft insbesondere wahr bei der durch sie zu betreibenden Sanierung und Privatisierung der AGRARGENOSSENSCHAFT KARGOW und des LANDWIRTSCHAFTSBETRIEBES WAREN bzw. deren Rechtsnachfolger; zur Erreichung dieses Zieles ist sie berechtigt, als Betriebsführungsgesellschaft die Geschäfte für die genannten Betriebe und weitere einer beliebigen Anzahl ganz oder teilweise, dauernd oder nur vorübergehend zu führen; die Führung der Geschäfte kann dergestalt erfolgen, daß selbständige Betriebe durch sog. Wiedereinrichter im Sinne des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes gebildet werden (sog. Geschäftsbereiche), denen dazu eigenes oder auf der Grundlage von Betriebsführungs- und Treuhandverträgen übergebenen Vermögen auf vertraglicher Grundlage unter Beachtung der treuhänderischen Bindung zur Verfügung gestellt wird; mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022