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1. Die Gesellschaft bietet im Bereich der Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt zum/r Heilpraktiker/in die Planung, pädagogische Konzeption, Organisation und Durchführung von geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen an. 2. Im weiteren führt sie die Konzeption, Planung, Organisation und Bildungsmaßnahmen im Rahmen der allgemeinen und speziellen naturheilkundlichen Bildung und Ausbildung durch. Dies sowohl für Personen, die Schulmedizin oder alternative Medizin verfolgen, Hilfsberufe, die diesem Bereich angehören oder für die Heilpraxis zugelassen sind. 3. Für themennahe Berufszweige, fachfremde Personen, Laien und interessierte Institutionen werden geeignete Bildungsmaßnahmen im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsaufklärung und Prävention entwickelt und durchgeführt. 4. Konzeption, Präsentation und Vermarktung dieser Bildungsmaßnahmen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bochum, Total, Hennes Bender,, 1) Der Verein fördert die öffentliche
Gesundheitspflege, indem er selbst Information zur
Aufklärung und Prävention, sowie psychosoziale Hilfe
im Zusammenhang mit AIDS anbietet.
2) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
neutral.
3) Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im
Sinne der Abgabendordnung Abschnitt
"Steuerbegünstigte Zwecke", hierzu soll er
a) Maßnahmen zur Infektionsvorbeugung durchführen
und fördern;
b) Öffentliche Informationsveranstaltungen für
Betroffene und Ineteressierte durchführen und andere
Maßnahmen im Sinne der Prävention durchführen;
c) Weiterverbildungsanstaltungen für Angehörige von
Berufen, die der Gesundheistspflege dienen
durchführen;
d) Beratung von Personen, die befürchten, an AIDS
erkrankt zu, und solchen, die an AIDS erkranken
könnten, durch selbst zu betreibende
Beratungsstellen oder durch Schulung an
gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen oder
staatlichen Einrichtungen, die geeignete
Beratungsstellen unterhalten (z.B. Gesundheitsamt),
gewähren;
e) Selbsthilfeprojekte von Vertretern der
Betroffenengruppe zu unterstützen.
f) AIDS-Gefährdeten und ihren Bezugspersonen
Information über Untersuchungs- und
Behandlungsmöglichkeiten geben;
g) Erkrankten, ihren Lebenspartnern und Angehörigen
ein menschenwürdiges dasein während der Krankheit
ermöglichen.
h) auf die Öffentlichkeit und auf politische Gremien
im Sinne des Vereinszweckes einwirken durch
-Verbreitung von Druckschriften
-Versammlungen
-Veranstaltungen
-Kundgebungen anderer Art
-Medienarbeit
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1) Der Verein fördert die öffentliche Gesundheits-
pflege, indem er Beratung und Aufklärung über
AIDS betreibt oder andere Personen oder andere
Institutionen durch Beratung, Mitarbeit oder
Zuwendung bei ihrer auf den gleichen Zweck
gerichteten Tätigkeit unterstützt und Personen,
die nach dem jeweiligen Stand der Forschung an
AIDS erkrankt sind, bei der Bewältigung hieraus
resultierender Probleme notfalls auch materiell
hilft.
Hierzu soll er:
a) Beratung von
- Personen, die an AIDS erkrankt sind,
- HIV-positiven Menschen,
- Personen die befürchten, sich einer Infektions-
gefahr ausgesetzt zu haben durch selbst zu be-
treibende Beratungsstellen oder durch Zuwendungen
an gemeinnützige oder mildtätige Organisationen
oder andere Institutionen, die geeignete Berat-
ungsstellen unterhalten (z.B. Gesundheitsamt),
gewähren.
b) Öffentliche Informationsveranstaltung für
etroffene oder Interessierte oder Institutionen
organisieren und durchführen.
c) Weiterbildungsveranstaltungen für Angehörige von
Berufen, die der Gesundheitspflege oder der
sozialen Betreuung dienen, durchführen.
d) Schulungen oder Zuwendungen an gemeinnützige
Organisationen oder staatliche Einrichtungen, die
geeignete Angebote bereithalten, gewähren oder
Personen, die an AIDS erkranken könnten, in
selbst zu betreibenden Stellen beraten.
e) Selbsthilfeprojekte unterstützen und ggfs.
Räumlichkeiten für dieselbigen zur Verfügung
stellen.
f) Informationen über Untersuchungs- und
Behandlungsmöglichkeiten geben.
g) Betroffene betreuen, um einer drohenden
Isolierung vorzubeugen.
h) Betroffene, ihren Lebenspartnern und/oder
Angehörigen im Falle der Bedürftigkeit auch durch
mildtätige Zuwendungen ein menschenwürdiges
Dasein ermöglichen.
i) Die Erforschung der Ursachen und Möglichkeiten
der Therapie dadurch fördern, daß er
wissenschaftliche Veranstaltungen organisiert,
Forschungsvorhaben mit Informationsmaterialien
unterstützt.
j) Auf die Öffentlichkeit und die politischen
Gremien im Sinne des Vereinszwecks durch
die Verteilung von Druckschriften
Versammlungen
- Veranstaltungen
- Medien- und Öffenlichkeitsarbeit einwirken.
k) Einrichungen zur Betreuung und Pflege von
Betroffenen unterstützen, gründen und ggfs.
selbst unterhalten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024