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Australier Kyrgios gibt Comeback in Brisbane
Nick Kyrgios ist bekannt für Spektakel. Lange war der Australier nicht auf der Tennis-Tour zu sehen... mehr ... 15. November 2024
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Nick Harkaway, Sohn von John le Carré, schreibt sich ins Werk seines verstorbenen Vaters ein: Der S... mehr ... 12. November 2024
**Für Eilige:** In Kürze kann man sagen, dass in Hohnstein die fünfte Jahreszeit begonnen hat un... mehr ... 11. November 2024
**In Kürze:** Der 11. Spieltag im Kreisfußball SOE war geprägt von Überraschungen und unerwarte... mehr ... 10. November 2024
Bei einem Interview seiner Mitspieler hat sich NFL-Star Nick Bosa mit einer »Make America great aga... mehr ... 10. November 2024
Auf die Oberliga-Basketballer der SG Telgte-Wolbeck wartet ein Heimspiel gegen RSV Borken. Coach Nic... mehr ... 7. November 2024
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Constantin Film: München (ots) - Die Rechnung ist noch nicht beglichen! Zumindest wenn es nach FBI-... mehr ... 4. November 2024
Erst lagen die Telgte-Wolbeck Baskets in Führung, dann drehte der UBC Münster III auf – und am E... mehr ... 3. November 2024
Ihr erfolgreicher Anwalt für Immobilienrecht Wohnungsmietrecht Wohnungseigentumsrecht Gewerbemietrecht und Baurecht in Berlin. , Kanzlei Offermann für Immobilienrecht aus Berlin berät und vertritt Sie in rechtlichen Belangen des Immobilien- und Mietrechts mit kompetenten Fachanwälten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Im Zentrum Krefelds gelegen, befindet sich die Steuerberatungsgesellschaft Scholz und Offermann, Ihr starker und kompetenter Partner für alle Steuerfragen. Sämtliche Tätigkeitsfelder des Steuerrechtes werden hier durch das junge, erfahrene Team abgedec, Die für Steuerberater zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 (3) StBerG. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbarten Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (vgl. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die Gesellschaft darf alle nach Berufsrecht zulässigen Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann andere Steuerberaterpraxen übernehmen. Die Gründung von, sowie die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Gesellschaften ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie kann auch Bürogemeinschaften und Kooperationen eingehen sowie Zweigniederlassungen errichten, soweit dies im Rahmen der berufsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 72 Abs. 1, 34 Abs. 2, 56 Abs. 3 StBerG) möglich ist. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na) mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024