Faschingsfreude: Großschönauer Narren weben Rekordteppich für Bürgermeister
**Kurz gesagt: Großschönauer Narren schaffen mit Rekordteppich ein Denkmal für die Gemeinschaft.*... mehr ... 11. November 2024
2 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Nichtmitgliedern"
**Kurz gesagt: Großschönauer Narren schaffen mit Rekordteppich ein Denkmal für die Gemeinschaft.*... mehr ... 11. November 2024
Ein ganzer Ort steht wieder im Zeichen des Schützenfestes, denn die Bürgerschützen Herbern suchen... mehr ... 5. Juni 2024
Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. insbesondere: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes, c)die Erzeugung und der Verkauf von Strom Biogas, d)Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, e)Vermietung und Verpachtung von genossenschaftlichen Vermögen. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder sind zugelassen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Neuer Gegenstand:
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege.
Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern ist zugelassen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (ca. 2.200 Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche, die durch die Mitglieder eingebracht wurden) mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung sowie die
Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der
Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung und Vermarktung, die Einbringung von Dienstleistungen sowie Vermietung und Verpachtung, Beteiligung an anderen Unternehmen und die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, die Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Taxi 910 910 - Taxizentrale Mainz, - Betrieb einer Funk- und Telefonzentrale sowie anderer Einrichtungen zur Vermittlung von Fahraufträgen an Mitglieder
- Wahrnehmung allgemeiner gewerblicher und beruflicher Interessen der Mitglieder
- Betrieb sonstiger Einrichtungen und Erbringen von Dienstleistungen zur Förderung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder sowie gemeinschaftliche Werbung
- Einziehung von Beförderungsentgelten aus Auftragsfahrten von Mitgliedern und Nichtmitgliedern
- Abschluß von Beförderungsverträgen mit öffentlichen Verkehrsträgern sowie Firmen und Privatkunden
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege und des ländlichen Tourismus, Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Desweiteren Haltung von Mutterkühen sowie Schweine-, Rinder- und Entenmast. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Gemeinschaftliche Erzeugung und gemeinschaftlicher Absatz der Erzeugnisse - Milch, Zucht- und Nutzvieh Rind und Schwein, Schlachtvieh, Marktproduktion der pflanzlichen Produktion (landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt 2.000 ha, Tierbestand von 500 Kühen).
2. Gemeinschaftlicher Bezug der zur Erzeugung benötigten Bedarfsartikel.
3. Gemeinschaftliche Abrechnung und Buchführung.
4. Beschäftigung von Nichtmitgliedern in der Agrarvereinigung.
5. Beteiligung an anderen Unternehmen.
6. Geschäftszweige, die der Förderung des landwirtschaftlichen Unternehmens dienen daneben sind weitere Geschäftszweige zugelassen, die der Förderung des landwirtschaftlichen Unternehmens dienen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen; die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
2. insbesondere: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, c) Handel mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, d) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, e) die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung, f) die Erzeugung von Elektro- und Wärmeenergie.
3. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024