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Historischer Handschlag erneuert
Die Idee zu der Wiederholung des legendären Fotos mit dem historischen Handschlag der Mitglieder be... mehr ... 5. Januar 2025
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Singulus meldet nach langem Ringen eine Einigung mit dem chinesischen Ankeraktionär Triumph Science... mehr ... 21. August 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Die BEG NRW bringt Projekte der Flächen- und Infrastrukturentwicklung im Konsens mit den Kommunen auf nicht mehr betriebsnotwendige Bahnflächen und Brachflächen - der Innenbereich wird breitenwirksam gestärkt, Freiflächenverbrauch reduziert, Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Dienstleistungen zur Immobilienentwicklung auf und im Randbereich von Bahnliegenschaften. Dies umfaßt die Vorbereitung und Vergabe von Planungs- und Gutachteraufträgen, die Entwicklung und Abstimmung einer städtebaulich und ökonomisch tragfähigen Neuordnung, die Organisation und die Vorbereitung von Grundstücksaufträgen -ausgenommen Tätigkeiten nach dem Rechtsberatungsgesetz- und die Verwaltung von Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie alle damit diesen Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Näheres regelt der zwischen den Parteien abgeschlossene Durchführungsvertrag zur Errichtung und Aufgabenstellung der BahnflächenEntwicklungs- Gesellschaft der NRW mbH.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Eine Beteiligung an anderen Gesellschaften ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann Liegenschaften, die nicht im Eigentum der Deutschen Bahn (DB) stehen, auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Bahnflächenmonopol NRW und dieses Vertrages in ihre Geschäftstätigkeit einbeziehen.
Die Gesellschaft übt ihre Geschäftstätigkeit im Land Nordrhein-Westfalen aus.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Gründung 1966.
Bei Amt für ländliche Entwicklung(ehemals
Direktion für ländliche Entwicklung, davor
Flurbereinigungs-Direktion Regensburg)
handelt es sich um eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
Das Amt untersteht dem Staatsministerium für
Landwirtschaft und Forsten Bayern.
Aufgaben: Dorferneuerung, Flurneuordnung, regionale
Landentwicklung, Bodenmanagement.
Arbeitsbereich erstreckt sich auf 7 oberpfälzische
Landkreise und den niederbayerischen Landkreis
Kelheim.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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