(na), Gegenstand der Gesellschaft ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften des zweiten Abschnitts des UBGG ausschließlich der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen an Unternehmen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben, wobei der Sitz bzw. eine Niederlassung in den Satzungsgebieten der Sparkassen Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Krefeld oder Mönchengladbach liegen muss. Der Erwerb und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen sind im Verbund mit einer Sparkassenbeteiligungsgesellschaft in NRW zulässig, wenn der Sitz des Unternehmens im Satzungsgebiet einer der beteiligten Sparkassen liegt; im Verbund mit der Westdeutschen Landesbank sind sie im Ausnahmefall über diese Grenzen hinaus im Inland zulässig.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024