(na), Der Zweck des Anglerverbandes (AVS) ist die Pflege der Natur, insbesondere die Erhaltung der Gewässer in ihrem natürlichen Zustand und ihrer Ursprünglichkeit mit ihrem Fischbestand zum Wohle der Allgemeinheit sowie der Förderung der nicht gewerblichen Fischerei im Fischereibezirk durch freiwilligen Zusammenschluß aller an der Erfüllung dieses Zweckes mitwirkenden Vereinigungen und Personen. Der AVS kann im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeien wirtschaftliche Nebenbetriebe zur Absicherung der Produktion von Satzfischen für den Eigenbedarf betreiben.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
(na), - im Interesse der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. ein Klassifizierungsverfahren, bezogen auf die an der Einlagensicherung mitwirkenden Banken, durchzuführen.
Soweit hierzu erforderlich, ist die Gesellschaft berechtigt, Klassifizierungen auch zu anderen, nicht an der Einlagensicherung mitwirkenden Kreditinstituten und sonstigen Unternehmen vorzunehmen;
- individuelle Ratings zur Bonität im Auftrag von Unternehmen und Institutionen zu erstellen
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022