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"Krankheit X" ist laut Behörden schwere Malaria
Eine mysteriöse Erkrankung mit mehr als hundert Toten in der Demokratischen Republik Kongo hatte So... mehr ... 17. Dezember 2024
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Malaria Begünstigt"
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Ein neuer, vielversprechender Malaria-Impfstoff wird in Versuchen durch Mückenstiche verabreicht. W... mehr ... 16. Dezember 2024
Die größte Fraktion im Europaparlament will das geplante Verbrenner-Aus wieder rückgängig machen... mehr ... 11. Dezember 2024
Mehr als 590.000 Menschen sind im vergangenen Jahr an Malaria gestorben, die Zahl der Todesfälle gi... mehr ... 11. Dezember 2024
Im Kongo sind viele Menschen an einer bisher unbekannten Erkrankung gestorben. Doch erste Testergebn... mehr ... 10. Dezember 2024
Hunderte Kranke und viele Todesfälle in Zentralafrika: Die unbekannte "Krankheit X" versetzte die W... mehr ... 10. Dezember 2024
In einer abgelegenen Provinz im Kongo starben zuletzt Hunderte Menschen. Die Zeichen verdichten sich... mehr ... 10. Dezember 2024
Die Weltgesundheitsorganisation untersucht im Kongo den Ausbruch einer möglicherweise neuen Krankhe... mehr ... 9. Dezember 2024
Die Rätselredaktion hat wohl diesen „Zufall“ etwas begünstigt. Die Auflösung (der aktuellen A... mehr ... 4. Dezember 2024
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von
Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung
des Umweltschutzes.
Der Verein ermöglichst sozial Benachteiligten durch
berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und
Betreuung in Verbindung mit lernorientierter
Beschäftigung Entwicklungsprozesse zur
arbeitsmarktlichen Integration.
Der Verein pflegt die Umweltbildung und bekennt sich
zum präventiven Umweltschutz.
Die Mitgliederversammlung kann die Übernahme anderer
Aufgaben beschließen, soweit es sich um
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-Ordnung
handelt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Coaching für Management und Führungskräfte, Coaching für Fach- und Führungskräfte, Coaching für Einzelunternehmen und mittelständische Betriebe, Personalentwicklung, plan & dialog gestaltet Freiräume, die Zusammen-hänge von Ursache und Wirkung klären und Ressourcen des Klienten freisetzen. Die Stärkung der authentischen und souveränen Persönlichkeit des Einzelnen und des Unternehmens begünstigt die Weiterentwicklung von der Identität, Organisa-tion und Struktur sowie die Arbeitsorganisation. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aktuelle Veröffentlichungen und Veranstaltungen des gemeinnützigen Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH, Gegenstand ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Bauschadensfragen und der angewandten Bauphysik. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Forschungsarbeiten und -studien, insbesondere für öffentliche Auftraggeber, wobei jeder Sachverständigen-, Architekten- und Ingenieurtätigkeit ausgeschlossen wird;
b) Wissenschaftliche Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Baufachleute (Sachverständige, Architekten und Ingenieure.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünsigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Miteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Informationskreis für Raumplanung, IfR, Der IfR ist eine Vereinigung zur Förderung des Austausches von Ideen und Meinungen zu raumplanerischen Problemen. Diesem Zwecke dienen insbesondere die Herausgabe der zeitschrift "RaumPlanung", Weiterbilgungsveranstaltungen (z. B. Jahrestagung) und die Bildung von Arbeitskreisen und Regionalgruppen.
Der IfR ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der IfR arbeitet politisch unabhängig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordung. Die Mittel des Vereins und etwaige Gewinne sind nur für den satzungsmäßigen Zweck zu verwenden. Die Mitglieder erhalten aus Mitteln des IfR keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des IfR fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
News 27.04.2022 | Newsletter BAI Newsletter II/2022 (Infrastruktur) erschienen...mehr 14.04.2022 | Publikationen, (1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Belange der im Bereich "Alternative Investments" tätigen Personen und Unternehmen umfassend zu fördern, insbesondere den Bekanntheitsgrad von "Alternative Investments" als Anlageform sowie deren Verständnis in der Öffentlichkeit zu steigern. Es soll ein konstruktiver Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern geführt werden mit dem Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder des Vereins zu erreichen. Darüber hinaus wird ein
Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen des Vereins verwirklicht:
a) er führt den Dialog mit Politik und Öffentlichkeit in allen den Bereich Alternative Investments betreffenden Fragestellungen;
b) er sucht durch ständigen Kontakt die Kooperation mit Gesetzgebungsorganen, Aufsichtsbehörden und sonstigen nationalen und internationalen staatlichen Stellen, Verbänden und sonstigen Interessenvereinigungen;
c) er verfolgt aufmerksam die Rechtsentwicklung und begleitet diese durch wertende Stellungnahmen im Interesse seiner Mitglieder;
d) er informiert seine Mitglieder durch Veröffentlichungen und Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen im Bereich Alternative Investments;
e) er beabsichtigt die Durchführung von Seminaren und Vortragsreihen zur Wissensvertiefung seiner Mitglieder und sonstiger interessierter Dritter;
f) er wird bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland mitwirken und unseriösen Marktpraktiken entgegenwirken;
g) er trägt zur Pflege des Images der Branche in der Öffentlichkeit bei.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein fördert den Brandschutz und das Interesse an der Freiwilligen Feuerwehr Cramonshagen. Er unterstützt die Feuerwehr materiell und inmateriell, er fördert die Kamaradschaft und führt Veranstaltungen für die Feuerwehr durch. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Willkommen beim ASC Boxdorf, erleben Sie das abwechslungsreiche Sportprogramm wie
Fussball, Tischtennis, ZUMBA, Theater uvm., Zweck des Vereins:
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (AO 1977).
Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V., den Fachverbänden seiner Abteilungen und dem für ihn
zuständigen Finanzamt für Körperschaft an.
(2) Der Vereinszweck besteht in der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports
und wird insbesondere verwirklicht durch:
- Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spielübungen,
- Durchführung von Versammlungen, Vorträgen, Kursen, sportlichen und kulturellen
Veranstaltungen,
- Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder
haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024