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Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Erbringung von Planungs- und Dienstleistungen für die Erstellung und Einrichtung kommunikativer Räume sowie die Abwicklung solcher Leistungen als Generalübernehmer.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft).
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Handel mit Kraftfahrzeugen, SEAT-Vertragshändler sowie Durchführung von Reparaturarbeiten, ferner Führung einer Shell-Tankstelle mit Waschanlage.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Giese Rechtsanwalt
Datenschutzrecht
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Einzelanwalt
Privacy Advice
Bank- und Wertpapierrecht
Forderungsmanagement
Datenschutz, Rechtsanwaltskanzlei
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V. m § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen
Vertreter für AXA Versicherungen und AXA Bank
Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022