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Angeschlagenes Kreditinstitut VR Bank Bad Salzungen-Schmalkalden: Sonderbeauftragter neuer Vorstandschef
Der von der Finanzaufsicht Bafin eingesetzte Sonderbeauftragte für die VR Bank Bad Salzungen-Schmal... mehr ... 7. November 2024
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Der von der Finanzaufsicht Bafin eingesetzte Sonderbeauftragte für die VR Bank Bad Salzungen-Schmal... mehr ... 7. November 2024
Die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), das Plazierungsgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG) und die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstituts (§ 1 Abs. 3d Satz 2 KWG) mit Sitz im Inland oder eines nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens, Interimsmanagement, betriebwirtschaftliche Beratung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Abschluss- oder Anlagevermittlung wird ausschließlich für Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum ausgeübt. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024