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Kreditgeschäft 2024: Robustes Wachstum der Genossenschaftsbanken
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken: Berlin (ots) - Die deutschen Genos... mehr ... 7. Januar 2025
2 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Kreditgeschäft"
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken: Berlin (ots) - Die deutschen Genos... mehr ... 7. Januar 2025
Gera/Greiz. Dafür leihen sich Private, Kommunen und Unternehmen in der Stadt Gera und im Landkreis ... mehr ... 20. August 2024
Betrieb folgender Bankgeschäfte:
- Einlagengeschäft;
- Kreditgeschäft (u.a. Verbraucherkredite, Grundpfanddarlehen, Factoring(mit und ohne Delkredererisiko), Handelsfinanzierung (u.a. auch Fortfaitierung);
- Finanzierungsleasing;
- Geldüberweisungsdienstleistungen;
- Ausstellung und Verwaltung von Zahlungsmitteln (z.B. bankbestätigte Schecks);
- Ausstellung von Garantien und Kreditzusagen (u.a. auch Dokumentenakkreditive);
- Eigen- und Fremdhandel im Bereich Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate etc.), Devisengeschäft, Termingeschäfte (Futures und Optionen), Wechselkurs- und Zinsinstrumente, übertragbare Wertpapiere;
- Beteiligung an Wertpapieremissionen und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen;
- Beratung von Unternehmen hinsichtlich Kapitalstruktur, Wirtschaftsstrategie und damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen im Hinblick auf Fusionen und Unternehmensakquisitionen;
- Portfolio Management und Beratung;
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Durchführung von Bankgeschäften und/oder Finanzdienstleistungen, für die die Gesellschaft über die erforderliche Erlaubnis verfügt, insbesondere die Durchführung der folgenden Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG: - Pfandbriefgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr.1a KWG) mit Ausnahme von Schiffspfandbriefen und des Erwerbs von Schiffshypotheken und mit Ausnahme der Ausgabe von Flugzeugpfandbriefen und des Erwerbs von Registerpfandrechten nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländischer Flugzeughypotheken, - Eigengeschäft (§ 32 Abs. 1a KWG) - Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) - Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9) - Garantiegeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG) - Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG) - Scheckeinzugsgeschäft, Wechseleinzugsgeschäft und Reisescheckgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Unser Leitgedanke: „SAP for Banking in Perfektion“! Wir sind die IT- und SAP-Beratung für Banken, Finanz- und Förderinstitute mit Spezialisierung auf das Darlehens- und Kreditgeschäft., Unser Leitgedanke: ?SAP for Banking in Perfektion?! Wir sind die IT- und SAP-Beratung für Banken, Finanz- und Förderinstitute mit Spezialisierung auf das Darlehens- und Kreditgeschäft. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Einkauf, Verkauf und die Montage von Antennen jeder Art, ferner die Planung und Installation von Elektroanlagen für Haustechnik und Industrie einschliesslich des gesamten Zubehörs sowie die Vornahme der damit verbundenen Handels- und Kreditgeschäfte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherung sowie Verkauf und Vermittlung von Kapitalanlagen (Kreditgeschäfte und Fonds) nach § 34c GewO als "ERGO Agentur". mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024