Geschäftsgegenstand ist die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeit, soweit der Auftraggeber seinen Sitz nicht in den neuen Bundesländern hat:
1. Vornahme von gesetzlich vorgeschriebenen sowie freiwilligen Jahresabschlußprüfungen.
2. Vornahme sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.
3. Übernahme treuhänderischer Verwaltungen.
4. Beratung und Vertretung in steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten ausschließlich für Mandatsverhältnisse nach Ziffer 1-3.
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zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2022
(na), Geschäftsgegenstand des Unternehmens ist der Betrieb
eines Steuerberaterbüros.
Neben der üblichen Leistungen werden folgende Tätig-
keiten angeboten.
Übernahme des Rechnungswesens z.B. Buchführung,
Jahresabschluß, Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Betriebswirtschaftliche Beratung z.B. über
Existenzgründung, Rechtsformwahl, Geschäfts-
übernahme, Unternehmensbewertung
Vertretung vor Finanzgerichten
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zuletzt aktualisiert am 29. Januar 2022
Steuerberater Steffen Heinzig - Steuerberatung und betriebswirtschafliche Beratung - Jahresabschluss - Steuererklärung - Finanzbuchhaltung - Lohnbuchhaltung, Leipzig / Sachsen, Altersvorsorge,Freiberufler,Ambulanter Pflegedienst,Gestaltungsberatung,Analyse,Bilanz,Gewerbesteuer,Schenkungsteuer,Großhandel,Einzelhandel,Außensteuerrecht,Steuererklärungen,Baulohn,Immobilienbesteuerung,Bauunternehmen,Steuerstrafrecht,Betreuung,Sportler,Investitionszulage,Subventionen,Betriebswirtschaftliche Beratung,Jahresabschluß,Umsatzsteuer,Kapitalgesellschaften,Buchführung,Kleinbetriebe,Unternehmensnachfolge,Unternehmensverkauf,Körperschaftssteuer,Vereinsbesteuerung,Verfahrensrecht,Lohnabrechnung,Einfuhrumsatzsteuer,Einkommensteuer,Erbschaftsteuer,Finanzbuchhaltung,Privathaushalt,Finanzgerichtsverfahren
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022