Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Darlehen. Ferner bezieht sich die Tätigkeit der Gesellschaft ausschließlich auf die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a, Satz 2, Nr. 1 KWG und die Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a, Satz 2, Nr. 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6, Satz 1, Nr. 8 genannten Unternehmen, d. h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1, Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
Registrierungsnummer: D-YY9P-UV1B4-42
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Die Beratung bei der Anlage und Verwaltung von direkten und indirekten Anlagen in Immobilien, die Verwaltung von direkten und indirekten Anlagen in Immobilien sowie die direkte und indirekte Anlage - auch für Dritte - in Immobilien.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a S.2 Nr.1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 S.1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw.ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 S. 2 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zubeschaffen. Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds (Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaften (KG) und Beteiligungen. Vermittlung von Leasingverträgen, Immobilien- und Baufinanzierungen sowie Immobilienvermittlungen. Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung anderer Gesellschaften in verwandten Herstellungs- und Handelsbereichen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Invest Finanz und Vermögensmanagement sowie Wirtschaftsberatung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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für unabhängige Vermittler,
2. die Beratung in Versicherungs-, Kapital- und
Finanzdienstleistungsangelegenheiten,
3. die Vermittlung von Versicherungen,
Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen,
4. die Projektentwicklung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für Kapitalanlagegesellschaften und für andere instituionelle Immobilieneigentümer.
Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Leistungen des Investoren Managements, des Portfolio Managements, des Asset Management und des Objekt Management.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024