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Hochwassergefahren nehmen zu: Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip
Bundesingenieurkammer: Berlin (ots) - Gegen Hochwasserereignisse gibt es keinen vollumfänglichen Sc... mehr ... 6. Juni 2024
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HERMESKEIL. Seit 2005 führen die Ingenieurkammern der Länder gemeinsam mit der Bundesingenieurkamm... mehr ... 7. Mai 2024
Gegenstand der Gesellschaft ist die freiberufliche Erbringung von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Tätigkeit auf unmittelbar verwandten Gebieten, insbesondere für die Life Science Industrie und die High Tech Industrie. Gegenstand ist weiterhin die Durchführung von Beratungsleistungen, insbesondere in der Life Sciences Industrie und der High Tech Industrie. Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen ausschließlich in dem durch die Berufsgrundsätze der Architekten und Ingenieurkammern festgelegten Rahmen Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf mit der Zustimmung einer 3/4 Mehrheit aller Gesellschafter Grundeigentum erwerben. mehr ... zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2022