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Günther kritisiert harte Ablehnung einer Koalition mit Grünen
Stärkt Schwarz-Grün die AfD? Einige CSU-Politiker behaupten das. Schleswig-Holsteins Ministerpräs... mehr ... 8. Januar 2025
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Polizeieinsatz im Rathaus von Bad Sachsa. Am Mittwoch haben Ermittler wegen des Verdachts auf Untreu... mehr ... 8. Januar 2025
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Schwerin (ots) - Eine Verkehrskontrolle im Schweriner Stadtteil Mueßer Holz am Sonntagmittag bracht... mehr ... 6. Januar 2025
Bielefeld (ots) - HC/ Bielefeld- BAB 2- Minden- Bad Oeynhausen- Porta Westfalica- Polizeibeamte des ... mehr ... 6. Januar 2025
Rüsselsheim/Raunheim (ots) - Streifenbeamte der Polizeistation Rüsselsheim haben in der Nacht zum ... mehr ... 6. Januar 2025
Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntagnachmittag ist der Polizei ein Motorradfahrer aufgefallen, wei... mehr ... 6. Januar 2025
Die Stadt Gaildorf musste im vergangenen Jahr Federn lassen. Eine wichtige Firma schloss und der Nat... mehr ... 6. Januar 2025
Syriens Außenminister al-Schibani hat bei seiner Katar-Reise erneut die Aufhebung der US-Sanktionen... mehr ... 5. Januar 2025
(na), Zweck des Vereines ist:
a.Die Wahrnehmung, Pflege und Förderung aller gemeinsamen beruflichen Interessen und Einrichtungen der Rechtsanwaltschaft;
b.die Pflege der Kollegialität, des Gemeinsinnes und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes seiner Mitglieder;
c.die Unterhaltung von Einrichtungen, die bestimmt sind, den Rechtsanwälten die Ausübung ihres Berufes zu erleichtern;
d.die Unterhaltung einer gemeinnützigen Rechtsauskunftsstelle;
e.die Verfolgung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
f.die Unterstützung bedürftiger Mitglieder und ihrer Hinterbliebenen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwältin Gundela von der Heyde, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover. Die Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Menschen und Unternehmen speziell im Arbeitsrecht und Familienrecht., Zweck des Verbandes ist es:
1. Die gemeinsamen gewerblichen Interessen der
niedersächsischen Brauwirtschaft in jeder Hinsicht
und gegenüber allen Stellen wahrzunehmen und zu
fördern.
2. Unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und daher
insbes. gegen
a) Verstöße gegen das UWG und seine Nebengesetze,
b) Verstöße gegen die bei der Kartellbehörde
eingetragenen Wettbewerbsregeln des Verbandes,
sobald sie verbindlich werden,
c) Verstöße gegen die Entscheidung des
Schiedsgerichtes und gegen die Gutachten des
Gutachterausschusses auf Grund des Schiedsgerichts-
und Gutachtervertrages vom 3.4.51
vorzugehen.
3. Die Mitglieder in allen sozialpolitschen
Angelegenheiten zu betreuen und zu vertreten sowie
Tarifverträge abzuschließen, die für die Mitglieder
des Verbandes verbindlich sind.
4. Die Erhaltung des Arbeitsfriedens und die
Durchführung von Maßnahmen für den solidarischen
Zusammenhalt der Mitglieder bei drohenden oder
ausgebrochenen Arbeitskämpfen.
5. Unter Beachtung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen Vereinbarungen über den
Wettbewerb herbeizuführen, Wettberwerbsgutachten
erstatten zu lassen und die Kooperation unter den
Mitgliedsbetrieben zu fördern.
6. Die für die Mitgliedsbetriebe wichtigen
technischen und wissenschaftlichen Fragen zu
behandeln sowie insbes. Rationalisierungsmaßnahmen
der Betriebe zu fördern.
Die Verfolgung politischer Zwecke und eine auf
Gewinn gerichteter Geschäftsbetrieb sind
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024