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Cannabiskonsum: Ein Viertel der Jugendlichen sieht nur ein geringes Gesundheitsrisiko
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Die AOK Rheinland/Hamburg engagiert sich als Gesundheitskasse. Sie hat die Aufgabe,
die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren
Gesundheitszustand zu bessern. Als Gesundheitskasse ist es ihr ein besonderes
Anliegen, die Versicherten allgemein über Gesundheitsgefährdungen und über die
Verhütung von Krankheiten bzw. deren Vermeidung zu informieren und zu beraten sowie
bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mitzuwirken. Die AOK
Rheinland/Hamburg nimmt zudem Aufgaben der Pflegekasse wahr (§ 1 Abs. 3 SGB XI).
Überdies nimmt die AOK Rheinland/Hamburg die Aufgaben eines AOK-Landesverbandes
im Landesteil Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) des Landes Nordrhein-
Westfalen nach § 207 Abs. 4 SGB V und auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg nach § 207 Abs. 4 a SGB V wahr.
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zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2022