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21.10.2024 19:15
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21. Oktober 2024
21. Oktober 2024 | www.landratsamt-pirna.de
Gegenstand sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten entsprechend den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Sie darf auswärtige Beratungsstellen im Inland und im Ausland, insbesondere in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft errichten, soweit die berufsrechtlichen und die, sofern notwendig, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelsgeschäfte und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Beratung und das Zurverfügungstellen von Informationen betreffend den Vertrieb von Fonds in Deutschland an Unternehmen, die in Deutschland Fonds vertreiben wollen, außerdem die Werbung für derartige Fonds, ferner die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
landwirtschaftliche Tier- und Pflanzenproduktion sowie die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebsstätten einschließlich aller damit in sachlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Führung und Verwaltung von eigenen und gepachteten landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben aller Art einschließlich der dazugehörigen Nebenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften sowie von Veredelungs- und Handelsbetrieben für landwirtschaftliche Produkte, der Erwerb und die Verwaltung von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit und ohne Aufbauten, die Verwertung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in jeder sonstigen Form, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von sonstigem Grund und Boden, Verwaltung und Verwertung von eigenen und fremden Gebäuden, Maschinen, Anlagen und sonstigen beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern; diese Aufgabe nimmt die Gesellschaft insbesondere wahr bei der durch sie zu betreibenden Sanierung und Privatisierung der AGRARGENOSSENSCHAFT KARGOW und des LANDWIRTSCHAFTSBETRIEBES WAREN bzw. deren Rechtsnachfolger; zur Erreichung dieses Zieles ist sie berechtigt, als Betriebsführungsgesellschaft die Geschäfte für die genannten Betriebe und weitere einer beliebigen Anzahl ganz oder teilweise, dauernd oder nur vorübergehend zu führen; die Führung der Geschäfte kann dergestalt erfolgen, daß selbständige Betriebe durch sog. Wiedereinrichter im Sinne des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes gebildet werden (sog. Geschäftsbereiche), denen dazu eigenes oder auf der Grundlage von Betriebsführungs- und Treuhandverträgen übergebenen Vermögen auf vertraglicher Grundlage unter Beachtung der treuhänderischen Bindung zur Verfügung gestellt wird;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Geschäftsgegenstand ist die Erbringung von Architektenleistungen im Sinne des § 3 des Niedersächsischen Architektengesetzes.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nach den jeweils geltenden Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes, insbesondere die Beratung und Vertretung in Steuersachen und die Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuer- und Buchführungsangelegenheiten sowie bei der Erfüllung steuerlicher und buchhalterischer Pflichten, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bankgeschäfte gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-5 und Nr. 7-9 des Kreditwesengesetzes.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Top-Fahrschule und Service für Fahrschüler und Kraftfahrer auf vielen Seiten. Aktuelle Informationen über Führerschein, Verkehrsregeln, Probezeit, Bußgeld, Punkte, Gesetzesänderungen., Bürozeit:
Dienstag von 16.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
oder nach telef. Vereinbarung
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wir wissen um den Aufwand, den eine effektive und gesetzeskonforme Archivführung für Sie als Unternehmen bedeutet., Wir wissen um den Aufwand, den eine effektive und gesetzeskonforme Archivführung für Sie als Unternehmen bedeutet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Förderung des Vertriebs von Versicherungsprodukten im Personenversicherungsgeschäft. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Geschäften im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, mit Ausnahme von
Bankgeschäften im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ich begrüÃe Sie in der virtuellen Steuerkanzlei Rolf Engelmann. Das Steuerrecht ist geprägt durch eine permanente Flut von Steuerreformen, Gesetzesänderungen und weiteren ständigen Veränderungen. Dies erhöht für den Einzelnen keine, Der Betrieb eines Steuerberaterbüros.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024