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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Friseur- und Kosmetikdienstleistungen sowie der Einzelhandel mit dafür branchentypischen Erzeugnissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu vertreten und sich an solchen zu beteiligen. Sie kann auch Zweigstellen errichten.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 09. März 2023