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10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Geschlossene Immobilienfonds"
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(na), 1. Die Vermittlung zum Abschluss von Versicherungsverträgen.
2. Beratungs- und Betreuungsleistungen für Vertriebsorganisationen, - soweit vorstehende Tätigkeiten nicht einer
staatlichen Genehmigung bedürfen.
3. Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder
Darlehen, der An- und Verkauf von Grundstücken, die Vermittlung von Anteilscheinen einer
Kaptialanlegegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem
Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, die Vermittlung von sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile).
Die Vermittlung von außerbörslich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellchaft oder Personen gesellschaft (z.B.
angeschlossenen Immobilienfonds) sowie die Beteiligung, auch als persönlich haftende Gesellschafter, an sowie
die Geschäftsführung und Verwaltung von gewerblichen Unternehmen, die Beratung in diesen
Angelegenheiten soweit nur nach § 34 c GewO genehmitungspflichtig, d.h. insbesondere keine nach dem KWG
genehmigungspflichtigen Geschäfte.
Hierzu wird klargestellt, dass -soweit sich die Vermittlung nicht ohnehin nur auf andere gesellschaftsrechtliche
Beteiligungen aus Aktien bezieht, die Vermittlung nur zwischen einerseits Kunden und andererseits einem Institut,
einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft erfolgt und das die Gesellschaft nicht befugt ist, sich dabei -
Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8
KWG).
4. Die Vermittlung von Kauf- und/oder Mietverträgen über -Grundstücke, grundtücksgleiche Rechte, gewerbliche
Räume, Wohnräume sowie Finanzierungen insbesondere von Immobilien im In- und Ausland.
5. Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben
a) als Bauherr im eigenen Nemen und auf eigene oder fremde Rechnung;
b) als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung.
6. Die Geschäftsführung bei anderen Unternehmen sowie der Handel mit Waren aller Art, sofern dieser nicht einer
staatlichen Genehmigung bedarf.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Versicherungen,
b) Darlehen,
c) den Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlage- gesellschaft sowie von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden
und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG -
Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist,
keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von §
1 Abs.1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und nicht
befugt sind, sich im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen,
d) sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile),
e) öffentlich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditge-
sellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Registrierungs-Nr.: D-XY6S-9Q2R8-96
Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Durchführung von Transportgeschäften, insbesondere der Transport von Mineralien, auch mit eigenen Transportmitteln, die Wahrnehmung von Speditionsgeschäften aller Art, Chartergeschäfte für eigene oder fremde Rechnung, Seefrachtgeschäfte jeder Art und Schiffsmanagement sowie die Ausführung aller den genannten Zwecken dienenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist ferner zum Handel mit Gütern aller Art berechtigt. Unternehmens ferner die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind; den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile); den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds). Nicht Tätigkeiten (Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Februar 2022
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